Schoeller Eitorf AG, Eitorf – Bekanntmachung gemäß § 62 UmwG (beabsichtigte Übernahme der Schoeller Verwaltungs GmbH – HRB 541097)

Schoeller Eitorf AG

Eitorf

Amtsgericht Siegburg, HRB 408

Bekanntmachung gemäß § 62 UmwG

Die Schoeller Eitorf AG beabsichtigt, die Schoeller Verwaltungs GmbH mit Sitz in Süßen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 541097, als übertragende Gesellschaft auf die Schoeller Eitorf AG mit Sitz in Eitorf als übernehmende Gesellschaft gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff., 68 Abs. 1 Satz 1, 46 ff UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme des Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. April 2022, 00:00 Uhr (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung wird die Schlussbilanz der Schoeller Verwaltungs GmbH zum 31. März 2022 zu Grunde gelegt. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der Schoeller Eitorf AG und der Schoeller Verwaltungs GmbH wurde am 30. Mai 2022 beurkundet.

Da die Schoeller Eitorf AG das gesamte Stammkapital der Schoeller Verwaltungs GmbH hält, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Aktionäre der Schoeller Eitorf AG gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich, es sei denn, dass Aktionäre die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die Schoeller Eitorf AG zu richten. Auf dieses Recht, die Einberufung einer solchen Hauptversammlung zu verlangen, werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen.

Der Verschmelzungsvertrag wird zum Handelsregister der Schoeller Eitorf AG eingereicht.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind für die Dauer eines Monats die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Schoeller Eitorf AG, Spinnerweg 51-54, 53783 Eitorf, zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt:

der Verschmelzungsvertrag vom 30. Mai 2022

die Jahresabschlüsse und gegebenenfalls die Lageberichte der Schoeller Eitorf AG und der Schoeller Verwaltung GmbH der letzten drei Jahre

Auf Verlangen erteilen wir jedem Aktionär der Schoeller Eitorf AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Die Unterlagen können dem Aktionär mit dessen Einwilligung auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden.

 

Eitorf, im Juni 2022

Schoeller Eitorf AG

– Der Vorstand –

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