Schrauben-Jäger AG, Karlsruhe – Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG von Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG (Der Serafin 27. Verwaltungs GmbH, Serafin 16. Verwaltungs GmbH & Serafin GmbH gehören mehr als der vierte Teil der Aktien)

Schrauben-Jäger AG

Karlsruhe

Veröffentlichung nach § 20 Abs. 6 AktG
von Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG

Die Serafin 27. Verwaltungs GmbH hat uns gemäß

§ 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.

§ 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört.

Die Serafin 16. Verwaltungs GmbH, als herrschendes Unternehmen der Serafin 27. Verwaltungs GmbH, hat uns gemäß

§ 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

§ 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

Die Serafin GmbH, als beherrschendes Unternehmen der Serafin 16. Verwaltungs GmbH, hat uns gemäß

§ 20 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihr, ohne Hinzurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG, mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft mittelbar gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

§ 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung i.S.v. § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 16 Abs. 4 AktG Aktien an der Gesellschaft zuzurechnen sind.

 

Schrauben – Jäger AG

Vorstand

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