Schulte-Schlagbaum AG – 121. ordentliche Hauptversammlung

Schulte-Schlagbaum Aktiengesellschaft

Velbert

Wertpapier-Kenn-Nummer: 719 000
ISIN: DE0007190001

Einladung zur Hauptversammlung – Tagesordnung

Am Mittwoch, den 29. Juni 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)

findet in der Stadthalle am Johannisberg Wuppertal, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal-Elberfeld,

die 121. ordentliche Hauptversammlung der Schulte-Schlagbaum Aktiengesellschaft

statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein.

I Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses,
des Lageberichts (einschließlich Konzernlagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat.

Die vorgenannten Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.
Sie werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch im Internet unter der
Adresse

https:/​/​www.sag-schlagbaum.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​

zugänglich gemacht.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021
in Höhe von EUR 3.083.922,48 wie folgt zu verwenden:

– Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 12,00 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 666.192,00
– Gewinnvortrag: EUR 2.417.730,48

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft 484 eigene Aktien
hält, die nicht dividendenberechtigt sind.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTG Wirtschaftstreuhand
Dr. Grüber PartG mbB, Wuppertal, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 AktG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr.
1 DrittelbG und § 9 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern. Hiervon
werden vier von der Hauptversammlung (Anteilseignervertreter), und zwei nach den Regeln
des DrittelbG (Arbeitnehmervertreter) gewählt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am
29. Juni 2022 endet die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn Rüdiger Scheel,
Vice President Mobility/​Branch Manager, Möhrendorf.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Johannes Weißbach, Geschäftsführer der ZECH Umwelt
Holding GmbH und der ZECH International Holding GmbH, Wuppertal, als neues Mitglied
in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 29. Juni 2022.
Die Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der vorgeschlagene Kandidat ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
bzw. vergleichbaren Kontrollgremien in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen.

Kurz Vita von Herrn Johannes Weißbach

Ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
Wohnort: Wuppertal
Geboren: 1957
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausbildung: Diplom Ingenieur konstruktiver Ingenieurbau

Berufstätigkeit:

2020 – heute: Geschäftsführung, ZECH Umwelt Holding GmbH, Betreuung der Umweltaktivitäten
der Zech Group SE.
2009 – heute: Geschäftsführung, ZECH International Holding GmbH, Betreuung der internationalen
Bauaktivitäten der Zech Group SE.
1996 – 2009: METRO Group, Division Manager Real Estate & Construction, Betreuung der
Expansion METRO Cash & Carry.
1985 – 1996: Strabag AG, Bau-, Projekt- und Oberbauleiter, Mitarbeit bei Großprojekten
(U-Bahn Düsseldorf, Centro Oberhausen)

II Weitere Angaben zur Einberufung

Maßnahmen vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie

Vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie kann am Tag der Hauptversammlung
der Zugang zum Versammlungsraum von der Erfüllung infektionsschutzrechtlicher Voraussetzungen
abhängig sein. Nach dem Stand bei Einberufung der Hauptversammlung wäre ein Zugang
ohne einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (sog. 3G-Regel) möglich.
Die Pandemie-Situation und die diesbezüglichen Vorgaben können sich jedoch bis zum
Tag der Hauptversammlung ändern. Über mögliche Änderungen informieren wir Sie unter

https:/​/​www.sag-schlagbaum.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist am Tage der Einberufung dieser Hauptversammlung
eingeteilt in 56.000 auf den Inhaber lautende Aktien (Stückaktien), die jeweils eine
Stimme gewähren. Davon sind 55.516 Aktien stimmberechtigt, da das Stimmrecht aus 484
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien nicht ausgeübt werden kann.

Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse

Schulte-Schlagbaum AG
c/​o Deutsche Bank AG
Securities Production
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69 12012 – 86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

bei der Gesellschaft anmelden.

Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Für den Nachweis der Berechtigung ist
ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär, üblicherweise das depotführende
Institut, notwendig, der sich auf den im Aktiengesetz hierfür vorgesehenen Zeitpunkt
beziehen muss. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung,
d. h. auf den Beginn des 8. Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) zu beziehen. Wie die Anmeldung muss auch dieser Nachweis des Anteilsbesitzes der
Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform
(§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass in den Mitteilungen nach § 125 AktG, welche in Form
und Inhalt gemäß EU-DVO 2018/​1212 aufzustellen sind, in Feld C5 der Tabelle 3 der
EU-DVO ein Aufzeichnungsdatum anzugeben ist. Dieses Aufzeichnungsdatum (im vorliegenden
Fall: 7. Juni 2022, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) ist nicht identisch mit
dem nach § 123 Abs. 4 AktG zu benennenden Record Date (im vorliegenden Fall den 8.
Juni 2022, 0:00 Uhr (MESZ)). Die Gesellschaft folgt hier einer Empfehlung des Umsetzungsleitfadens
des Bundesverbandes Deutscher Banken zur Aktionärsrechtsrichtlinie II/​ARUG II für
den deutschen Markt.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Der Umfang des Stimmrechts bemisst sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen
Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine
Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung
oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts.
Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung. Auch bei
Veräußerung sämtlicher Aktien nach dem Nachweisstichtag oder eines Teils hiervon ist
für die Berechtigung zur Verfolgung der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag maßgebend. Wer erst nach dem
Nachweisstichtag Aktionär wird und vorher keine Aktien besessen hat, ist nicht berechtigt,
die Hauptversammlung zu verfolgen und ein Stimmrecht auszuüben, es sei denn, er hat
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Nach Eingang
der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre Eintritts-/​HV-Karten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung
zugesandt.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachts- und Weisungserteilung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
vertreten zu lassen. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht sowie ausdrückliche
und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt
erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich
der Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.
Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt
eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen
von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse wird er nicht entgegennehmen. Auch zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine
fristgerechte Anmeldung erforderlich.

Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso
wie die Erteilung von Weisungen der Textform (§ 126b BGB). Vollmacht und Stimmrechtsweisungen
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können unter Verwendung
des hierfür auf dem mit der Eintritts-/​HV-Karte übersandten „Vollmachts- und Weisungsformular“
erteilt werden. Wenn Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, ist dieses
ausschließlich an die nachfolgende Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu
übermitteln und muss dort bis spätestens 28. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), (Datum des Eingangs) zugehen:

Schulte-Schlagbaum AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München Deutschland
Fax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind in der Eintritts-/​HV-Karte, welche den ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären zugesandt wird, enthalten.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen
entsprechend.

Bevollmächtigung eines Dritten zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte

Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss sich der Aktionär
rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbringen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
in § 135 AktG gleichgestellten Personen bevollmächtigt wird, muss die Vollmacht in
Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Gleiches gilt für den Nachweis der Vollmacht
und einen eventuellen Widerruf der Vollmacht. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht
kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt
werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch per Post, per Telefax oder per
E-Mail unter folgender Adresse übermittelt werden:

Schulte-Schlagbaum AG
Nevigeser Straße 100-110
42553 Velbert
Fax: +49 (0)2051 20 86-66
E-Mail: sag@sag-schlagbaum.com

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch
eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem Postweg, so muss diese aus organisatorischen
Gründen der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 28. Juni 2022, 24:00 Uhr, (Tag des Posteingangs) zugehen.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular auf der Eintritts-/​HV-Karte zu verwenden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder einer von § 135 Abs. 8 AktG erfassten
Aktionärsvereinigung oder Person oder eines nach § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Instituts oder Unternehmens sowie für den Widerruf und den
Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten. Die Aktionäre
werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden
Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in der Eintritts-/​HV-Karte,
welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten.

Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von 500.000 € erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen,
das Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen
ist in schriftlicher Form ausschließlich zu richten an:

An den Vorstand der
Schulte-Schlagbaum AG
Nevigeser Straße 100-110
42553 Velbert

Spätestens am 4. Juni 2022 bis 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter vorstehender
Adresse zugegangene ordnungsgemäße Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung werden
unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht und über die Internetseite

https:/​/​www.sag-schlagbaum.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​

veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG;

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, Gegenanträge zu einzelnen oder mehreren Vorschlägen
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß §
126 Absatz 1 AktG zu übersenden. Jeder Aktionär kann außerdem gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern übermitteln.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Schulte-Schlagbaum AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München Deutschland
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de

Spätestens am 14. Juni 2022 bis 24:00 Uhr (MESZ) der Gesellschaft unter vorstehender Adresse zugegangene ordnungsgemäße Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich über die Internetseite

https:/​/​www.sag-schlagbaum.com/​unternehmen/​investor-relations/​hauptversammlung/​

einschließlich des Namens des Aktionärs und etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung
zugänglich gemacht.

Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung beziehungsweise einen
Wahlvorschlag nicht zugänglich zu machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach
§ 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa, weil der Wahlvorschlag oder Gegenantrag zu einem
gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die
Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben
enthält. Ein Wahlvorschlag muss darüber hinaus auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der
vorgeschlagenen Person enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Vollmacht erteilen, erheben
wir personenbezogene Daten über Sie und/​oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht,
um Ihnen die Ausübung Ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Diese Daten erscheinen später auch in dem von uns kraft Gesetzes zu führenden Teilnehmerverzeichnis.
Auch wenn Sie einen Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung stellen oder Gegenanträge
oder Wahlvorschläge machen, müssen wir Ihren Namen unter bestimmten Voraussetzungen
veröffentlichen.

Die Gesellschaft beabsichtigt während der Hauptversammlung Fotoaufnahmen zu machen.

Die Schulte-Schlagbaum AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung
der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen
Gesetze. Nähere Informationen zum Datenschutz sind unter

https:/​/​www.sag-schlagbaum.com/​home/​datenschutz

abrufbar. Wir senden Ihnen diese Informationen auf Anforderung auch in gedruckter
Form zu.

 

Velbert, im Mai 2022

Schulte-Schlagbaum AG

Der Vorstand

 

 

Individueller Anfahrtsplan Anreise mit dem Zug: Historische Stadthalle am Johannisberg
GPS-Koordinaten:

51° 15‘ 7.5‘‘ N
7° 8‘ 27.6‘‘ E
(zu den Parkplätzen/​haus Südstraße mit direktem Zugang zur Historischen Stadthalle)

Am Hauptbahnhof Wuppertal steigen Sie aus. Vor dem Bahnhof (oberer Ausgang) wenden
Sie sich nach links und gehen die Bahnhofstraße
hinauf. Voraus auf der rechten Seite finden Sie die Historische Stadthalle.
Auskünfte über Busverbindungen zur Stadthalle erhalten Sie unter:www.wsw-online.de
Johannisberg 40,

42103 Wuppertal

Telefon 02 02 /​ 24 58 90

Telefax 02 02 /​ 45 51 98

info@stadthalle.de www.stadthalle.de

Schulte-Schlagbaum AG
Postfach 10 12 40 D – 42512 Velbert
Fon +49 (0) 20 51 /​ 20 86 – 0
Fax +49 (0) 20 51 /​ 20 86 – 66
sag@sag-schlagbaum.com
www.sag-schlagbaum.com

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