Schumag Aktiengesellschaft, Aachen – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG (ISIN: DE0007216707 / WKN: 721670 | ISIN: DE000A31C3S6 / WKN: A31C3S | ISIN: DE000A31C3T4 / WKN: A31C3T)

Schumag Aktiengesellschaft

Aachen

ISIN: DE0007216707 /​/​ WKN: 721670
ISIN: DE000A31C3S6 /​/​ WKN: A31C3S
ISIN: DE000A31C3T4 /​/​ WKN: A31C3T

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
und Hinweisbekanntmachungen gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG: Kapitalerhöhung
aus Genehmigtem Kapital 2023 mit Bezugsrechtsausschluss

 

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen (die „Gesellschaft“) vom 25. Mai 2023 hat unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 24. Mai 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.499.998,00 durch Ausgabe von insgesamt 4.499.998 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Sie hat beschlossen, § 5 Abs. (6) der Satzung neu zu fassen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den im Ermächtigungsbeschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2023) mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechende Änderung von § 5 der Satzung), wie er am 18. April 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, verwiesen.

Das Genehmigte Kapital 2023 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) wirksam.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG: Bedingtes Kapital 2023 und Ermächtigung zur Begebung von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

Die ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen (die „Gesellschaft“) vom 25. Mai 2023 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand bis zum 24. Mai 2028 zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/​oder den Namen lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 (in Worten: Euro Hundert Millionen), mit Wandlungsrecht oder mit auf den Inhaber oder auf den Namen lautenden Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder einer Kombination dieser Instrumente auf insgesamt bis zu 3.900.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und damit insgesamt bis zu EUR 3.900.000,00 („Schuldverschreibungen“) zu begeben.

Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; dabei können sie auch an Kreditinstitute mit der Verpflichtung ausgegeben werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen auszuschließen.

Zur Bedienung der aufgrund der von der Hauptversammlung vom 25. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ausgabeermächtigung begebbaren Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen wurde ein bedingtes Kapital beschlossen. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2023).

Wegen der Einzelheiten wird auf den jeweiligen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2023) und über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen sowie über die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft) der Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft verwiesen, wie er am 18. April 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Das Bedingte Kapital 2023 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) wirksam. Die Ermächtigung zur Ausgabe der Wandel- und Optionsschuldverschreibungen wird mit der Eintragung des Bedingten Kapitals 2023 wirksam. Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 25. Mai 2023 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses der Schumag Aktiengesellschaft zur Ausgabe der Schuldverschreibungen wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) hinterlegt.

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG: Ermächtigung zur Begebung von Genussrechten

Die ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen (die „Gesellschaft“) vom 25. Mai 2023 hat unter Tagesordnungspunkt 11 beschlossen, den Vorstand bis zum 24. Mai 2028 zu ermächtigen, einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Genussrechte gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen im Gesamtnennbetrag von insgesamt bis zu EUR 50.000.000,00 (in Worten: Euro Fünfzig Millionen) zu begeben. Die auf Grund dieser Ermächtigung ausgegebenen Genussrechte dürfen keine Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen.

Bei der Ausgabe der Genussrechte steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten, in der Ermächtigung im Einzelnen genannten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den jeweiligen Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 11 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Genussrechten gemäß § 221 Abs. 3 AktG) der Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft verwiesen, wie er am 18. April 2023 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 25. Mai 2023 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses der Schumag Aktiengesellschaft zur Ausgabe der Genussrechte wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Aachen (HRB 3189) hinterlegt.

 

Aachen, im Mai 2023

Schumag Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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