SCHUMAG Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Schumag Aktiengesellschaft
Aachen
Gesellschaftsbekanntmachungen Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG 07.06.2019

Schumag Aktiengesellschaft

Aachen

– ISIN: DE0007216707 // WKN: 721670 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der Schumag Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen (die „Gesellschaft“) vom 29. Mai 2019 hat unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28. Mai 2024 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.112.916,25 durch Ausgabe von insgesamt 1.999.999 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Sie hat beschlossen, § 5 Abs. (6) der Satzung neu zu fassen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den im Ermächtigungsbeschluss bestimmten Fällen auszuschließen.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015 und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2019) mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie die entsprechende Änderung von § 5 der Satzung), wie er am 18. April 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist, verwiesen.

Das Genehmigte Kapital 2019 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Aachen, im Juni 2019

SCHUMAG Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.