Schwabenverlag Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Schwabenverlag Aktiengesellschaft

Ostfildern

WKN-Stammaktien: 721 750
WKN-Vorzugsaktien: 721 753
ISIN: DE0007217507

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

11. Mai 2022 um 10:30 Uhr (MESZ) (Einlass: 9:30 Uhr (MESZ))

im Tageszentrum Hohenheim
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Paracelusstraße 91, 70599 Stuttgart

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung der Hauptversammlung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichts
für die Schwabenverlag Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Senefelderstraße 12, 73760 Ostfildern und im Internet unter

https:/​/​www.schwabenverlag.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn
der Schwabenverlag Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 139.103,34 auf neue Rechnung
vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im
Geschäftsjahr 2021 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfer Diplom-Kaufmann Rolf Bauer, Stuttgart,
und Diplom-Kaufmann Andreas Sautter, Stuttgart zu Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr
2022 zu wählen.

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

 
1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden
und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.

Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache schriftlich, per Telefax oder
in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes reicht eine in
Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz („Berechtigungsnachweis“) aus.

Erläuterungen zur Bedeutung des Nachweisstichtages

Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, also auf den 20. April 2022 (00:00 Uhr (MESZ)) („Nachweisstichtag“), beziehen.

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer einen Berechtigungsnachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Dies
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben
haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung
haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.
Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur
Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres
Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne
Bedeutung.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis sechs Tage
vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 04. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)), unter folgender Adresse zugehen:

Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de

Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut
oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Auch in diesem Fall ist die
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht
können unter Nutzung des Vollmachtsformulars, das sich auf der Rückseite der Eintrittskarte
befindet, erfolgen. Die Eintrittskarte wird den Aktionären nach der oben beschriebenen
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt beziehungsweise auf Verlangen zugesandt.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
und sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellte
bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre sich bezüglich der Form der Vollmachten
an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre
oder nach § 135 AktG Gleichgestellte zu wenden und sich mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der
Gesellschaft in Textform übermittelt werden:

Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern
der Gesellschaft vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben einer
Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen darauf
hin, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nur zu denjenigen
Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden.
Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach
eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts-
und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt
ist.

Corona-Schutzbestimmungen

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass wegen der anhaltend unsicheren Corona-Lage
die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Schutzbestimmungen angewendet werden.
Zur Sicherheit der an der Versammlung teilnehmenden Aktionäre findet die Hauptversammlung
nur mit eingeschränkter Bewirtung und ohne anschließenden Imbiss statt.

2.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übersenden. Gegenanträge (nebst
Begründung) oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: Vorstand@Schwabenverlag.de

Rechtzeitig bis zum 26. April 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich
im Internet unter

https:/​/​www.schwabenverlag.de

unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich gemacht.

3.

Informationen zum Datenschutz

Die Schwabenverlag Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (zum Beispiel Name,
Adresse, E-MaiI-Adresse; gegebenenfalls Name, Adresse, E-MaiI-Adresse einer bevollmächtigten
Person), Informationen über Ihre Anteile (zum Beispiel Aktienanzahl, Besitzart), Verwaltungsdaten
(zum Beispiel die Eintrittskartennummer) sowie die jeweilige Abstimmung zum jeweiligen
Tagesordnungspunkt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung
basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie auf Art.
6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig,
wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder Durchführung
eines Vertrages erforderlich ist. Die Schwabenverlag Aktiengesellschaft ist rechtlich
sowie gemäß ihrer Satzung verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen.
Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können
Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Schwabenverlag Aktiengesellschaft verantwortlich.

Die Kontaktdaten Iauten:

Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Schwabenverlag
Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung
der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister,
wie etwa Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger
als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es
sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die
Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen
und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten beziehungsweise zu lange
gespeicherten personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen. Darüber hinaus
haben Sie unter Umständen das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener
Daten in einem gängigen Dateiformat. Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende
E-Mail an:

Datenschutz@Schwabenverlag.de

Zudem haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Schwabenverlag Aktiengesellschaft erreichen Sie unter
folgender Adresse:

Schwabenverlag Aktiengesellschaft
– Dirk Janthur –
Senefelderstr. 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: dirk.janthur@janthur.net

 

Ostfildern, im März 2022

Schwabenverlag Aktiengesellschaft

Der Vorstand
Ulrich Peters

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