Schwabenverlag Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Ostfildern
Wertpapierkenn-Nr.: 721 750
ISIN: DE 0007217507

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
18. Mai 2015 um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr)
im Tagungszentrum Hohenheim
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichts für die Schwabenverlag Aktiengesellschaft und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 122.685,01 wie folgt zu verwenden:
• Ausschüttung einer Dividende von € 0,10 je Aktie, das entspricht einer Gesamtdividende für 799.600 Stammaktien in Höhe von

79.960,00
und einer Gesamtdividende für 18.000 Vorzugsaktien in Höhe von € 1.800,00
• Einstellung in andere Gewinnrücklage € 40.000,00
• Vortrag auf neue Rechnung € 925,01
Bilanzgewinn € 122.685,01

Die Dividende ist zahlbar am nächsten Werktag nach der Hauptversammlung.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfer Diplom-Kaufmann Rolf Bauer, Stuttgart, und Diplom-Kaufmann Andreas Sautter, Stuttgart, zu Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung
a)

Die Regelung des § 15 Abs. 2 der Satzung soll im Hinblick auf die Beendigung der Börsennotierung der Gesellschaft neu gefasst werden. An den bisherigen Fristen wird sich dadurch nichts ändern.
b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 15 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„(2)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in deutscher oder englischer Sprache schriftlich, per Telefax oder in Textform angemeldet haben. Die Anmeldung muss der in der Einberufung mitgeteilten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen (Nachweis des Anteilsbesitzes). Dieser Nachweis des Anteilsbesitzes hat schriftlich, per Telefax oder in Textform zu erfolgen. Als Nachweis genügt eine Bestätigung durch das depotführende Institut. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der in der Einberufung mitgeteilten Stelle mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen.“
7.

Änderung von § 21 der Satzung
a)

In der Regelung des § 21 der Satzung soll der Begriff „elektronischer Bundesanzeiger“ in „Bundesanzeiger“ geändert werden.
b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 21 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den Bundesanzeiger, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Veröffentlichungsform vorschreibt.“
I.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
a)

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache schriftlich, per Telefax oder in Textform erfolgen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist der Gesellschaft nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den Beginn des 27. April 2015 („Nachweisstichtag“), beziehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.

Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2015 (24:00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:
Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de
b)

Hinweise zur Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder den Nachweis der Gesellschaft in Textform unter der folgenden Adresse (auch elektronisch) übermitteln:
Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: HV-Verwaltung@Schwabenverlag.de

Vollmachtserteilungen sind auch während der Hauptversammlung möglich. Dafür können die Aktionäre die Formulare verwenden, die auf der Rückseite der zugesandten Einritts-/Stimmkarten aufgedruckt sind.
c)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären an, Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Diesen müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform erteilt werden. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist.
II.
Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte

Anfragen, Anträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 S. 1 AktG ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Schwabenverlag AG
– Vorstand –
Senefelderstraße 12
73760 Ostfildern
Fax: +49 711 4406-101
E-Mail: Vorstand@Schwabenverlag.de

Ostfildern, im April 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Ulrich Peters

TAGS:
Comments are closed.