SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft
Bad Schwalbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 03.07.2020

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft

Bad Schwalbach

– Wertpapier-Nummer (ISIN) DE 000 721 890 1 –

Nach dem abgesagten Hauptversammlungs-Termin Ende April
laden wir hiermit alle unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Freitag, dem 31. Juli 2020, um 10.00 Uhr

im Kurhaus Bad Schwalbach, Am Kurpark,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

erneut ein.

Angesichts der bis auf Weiteres andauernden COVID-19-Pandemie und der vom Land Hessen beschlossenen einschränkenden Verhaltensregeln wird die Hauptversammlung der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG am 31. Juli 2020 nur unter sehr restriktiven Bedingungen stattfinden. Das oberste Ziel ist die Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft. Der Vorstand der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG hat in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt die Anwendung eines strengen Schutz- und Hygienekonzeptes beschlossen. Bitte beachten Sie die Regelungen und Hinweis auf dem beiliegenden Zusatzblatt „Besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen auf der Hauptversammlung der SCHWÄLCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG am 31. Juli 2020“.

Das Programm der Hauptversammlung wird maßgeblich auf die Formalitäten beschränkt. Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre, dringend zu überlegen, die schriftliche Vollmacht mit Weisung der Gesellschaft zu erteilen, anstatt der persönlichen Präsenz in der Hauptversammlung. Die Sicherheit der Aktionäre, Veranstalter und Mitarbeiter hat für uns höchsten Stellenwert. Wir danken für Ihr Verständnis. Aktuelle Informationen/Unterlagen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter

www.schwaelbchen-molkerei.de/finanzberichtswesen

im Bereich „Einladung und Informationen zur Hauptversammlung“.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019
Vorlage des Lageberichts 2019 für die SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG und für den SCHWÄLBCHEN Konzern
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.102.940,68 EUR wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von 0,60 EUR je Aktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von 3.380.000,00 EUR.
(Das dividendenberechtigte Grundkapital entspricht 3.640.000,00 EUR Grundkapital abzüglich 260.000,00 EUR nicht dividendenberechtigten Grundkapitals für eigene Aktien.)

Zahlbar am 05. August 2020 780.000,00 EUR
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 200.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 122.940,68 EUR
1.102.940,68 EUR
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 26. April 2019 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist bis zum 22. Oktober 2020 befristet. Sie soll, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist, mit Ablauf dieser Hauptversammlung aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung ersetzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 19. Oktober 2021 Aktien der Gesellschaft bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals (bis zu 140.000 Stückaktien) über die Börse oder im Rahmen eines öffentlichen Kaufangebotes zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10% unterschreiten und nicht mehr als 10% überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen Kaufangebotes vor dem Tag der Veröffentlichung des Kaufangebotes.

Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu veräußern.

Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb eigener Aktien sowie deren Wiederveräußerung bzw. der Einzug dieser Aktien auch in Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden.

Die vorstehenden Ermächtigungen treten an die Stelle der von der Hauptversammlung am 26. April 2019 erteilten Ermächtigungen. Sie gilt im Hinblick auf solche eigenen Aktien fort, die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung erworben wurden. Die Gesellschaft hält derzeit 100.000 Stückaktien.

6.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TREURATIO GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wiesbaden, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis zum Ablauf des 24. Juli 2020 anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln:

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt a.M.
Fax: 069/ 136-26351
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com

Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 19. Juli 2020 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter vorgenannter Adresse spätestens am 24. Juli 2020 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG 3.640.000,00 EUR und ist in insgesamt 1.400.000 ausgegebene Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 100.000 eigene Stückaktien.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wieder an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die notwendigen Unterlagen und Informationen erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte.

Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf, steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung:

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
Abt. HV
Postfach 12 51
65302 Bad Schwalbach
Fax: +49 (0) 6124/ 503-57
E-Mail: hv2020@schwaelbchen-molkerei.de

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt. Dieses Formular steht auch zum download unter

www.schwaelbchen-molkerei.de

zur Verfügung.

Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären

Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 16. Juli 2020, ausschließlich an die nachfolgende Adresse, zugehen.

Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG von Aktionären müssen bis spätestens zum Ablauf des 16. Juli 2020, mit Nachweis der Aktionärseigenschaft, ebenfalls ausschließlich an die nachfolgende Adresse gerichtet werden.

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
Abt. HV
Postfach 12 51
65302 Bad Schwalbach
Fax: +49 (0) 6124/ 503-57
E-Mail: hv2020@schwaelbchen-molkerei.de

Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der Hauptversammlung ausgeübt werden.

Eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge sowie alle weiteren zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124a AktG werden im Internet unter der Adresse

www.schwaelbchen-molkerei.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Für die Informationen zum Datenschutz für Aktionäre verweisen wir auf unsere Homepage unter

www.schwaelbchen-molkerei.de/finanzberichtswesen

Bad Schwalbach, im Juli 2020

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG

Der Vorstand

Besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen auf der Hauptversammlung
der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG am 31. Juli 2020

Angesichts der bis auf Weiteres andauernden COVID-19-Pandemie und der vom Land Hessen beschlossenen einschränkenden Verhaltensregeln wird die Hauptversammlung der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG am 31. Juli 2020 nur unter sehr restriktiven Bedingungen stattfinden. Das oberste Ziel ist die Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft. Der Vorstand der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG hat in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt die Anwendung eines strengen Schutz- und Hygienekonzeptes beschlossen. Für die Hauptversammlung sind die folgenden Regelungen anzuwenden und Hinweise zu beachten:

Grundsätzlich raten wir von einer persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung ab. Dies gilt insbesondere für Personen, die einer Risikogruppe angehören. Dadurch schützen Sie Ihre eigene Gesundheit und die anderer Personen.

Wir empfehlen Ihnen, bereits vorab des Hauptversammlungstermins Ihr Stimmrecht auf die Gesellschaft zu übertragen. Die Vollmacht mit Weisung ist diesen Unterlagen beigefügt. Das Formular steht auch auf unserer Homepage unter

www.schwaelbchen-molkerei.de/Finanzberichtwesen

im Bereich „Einladung und Informationen zur Hauptversammlung“ als PDF-Download zur Verfügung.

Aufgrund der Einschränkungen ist die Anzahl der Sitzplätze auf der Hauptversammlung begrenzt. Es kann sein, dass nicht jeder Aktionär einen Sitzplatz bekommt.

Bei Anmeldungen von mehreren Personen unter der gleichen Adresse wird nur einer Person der Zugang zur Hauptversammlung gestattet. Zusätzliche Anmeldungen von Familienangehörigen oder anderen Personen durch die Ermächtigung des Depotinhabers/Aktionärs sind nicht möglich und werden zurückgewiesen.

Bei Gemeinschaftsdepots ist die Teilnahme auf nur eine Person begrenzt.

Am Versammlungsort Kurhaus Bad Schwalbach stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte parken Sie im öffentlichen Parkhaus Jahnplatz, Adolfstraße 36 in Bad Schwalbach.

Es werden keine Gästekarten ausgegeben.

Die Ausgabe und das Mitbringen von Getränken und Speisen sind verboten. Ein Catering findet nicht statt.

Es gibt keine Produkttaschen mit SCHWÄLBCHEN-Produkten. Der Austausch von Gegenständen ist verboten.

Beim Betreten und Verlassen des Versammlungsorts ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sie darf nur am Sitzplatz im Versammlungssaal abgenommen werden.

Zwischen den Teilnehmern der Hauptversammlung ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zwingend einzuhalten.

Bei der Anmeldung am Versammlungsort ist eine gültige Telefonnummer anzugeben, um betroffene Kontaktpersonen im Infektionsfall schnell durch das Gesundheitsamt informieren zu können. Die Angaben über Telefonnummern müssen für die Dauer von einem Monat vorgehalten werden und sind danach zu löschen oder zu vernichten.

Personen mit Atemwegs-Symptomen werden von der Teilnahme an der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Den Weisungen der SCHWÄLBCHEN-Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Personen, die gegen die Schutz- und Hygienemaßnahmen verstoßen und dadurch die Gesundheit anderer Menschen gefährden, werden von der Hauptversammlung ausgeschlossen.

Bad Schwalbach im Juli 2020

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG

Der Vorstand

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
Bad Schwalbach
Ordentliche Hauptversammlung 2020

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG
Abteilung HV
Postfach 1251

65302 Bad Schwalbach

Telefax: 06124 503-57

Vollmacht mit Weisungen

 

zu Eintrittskarte Nummer __________ über __________ Stückaktien der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG.

Ich/Wir ________________________________________________________________

bevollmächtige(n) hiermit den von der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG benannten Stimmrechtsvertreter, Herrn Sebastian Herrfurt, geschäftsansässig in Bad Schwalbach, jeweils einzeln und befreit vom Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 2. Alt. BGB sowie mit Recht, Untervollmacht zu erteilen, mich/uns in der auf den 31. Juli 2020 einberufenen Hauptversammlung der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG zu vertreten und das Stimmrecht für mich/uns wie folgt auszuüben:

Tagesordnungspunkt Ja Nein Enthaltung
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
5. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019.

Die Weisungen beziehen sich auf die im elektronischen Bundesanzeiger vom 6. Juli 2020 veröffentlichten Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat. Falls nicht in der Einberufungsbekanntmachung veröffentlichte Anträge zur Abstimmung gestellt werden, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

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Ort, Datum
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Unterschrift
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