Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
Filderstadt
Amtsgericht Stuttgart HRB 740790
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
am
27.11.2014, um 10:00 Uhr
in den
Geschäftsräumen des Notars Prof. Dr. Thomas Lang, Bülow Tower,
11. Obergeschoss, Heilbronner Straße 190 in 70191 Stuttgart.

Der entsprechende Raum wird ausgeschildert sein. Da die Parkmöglichkeiten begrenzt sind, wird eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
Tagesordnungspunkte (TOP)
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft zum 31.12.2013 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2013
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
5.

Beschlussfassung bezüglich der Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
6.

Schaffung genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 27.288,00 und entsprechende Satzungsänderung
7.

Weitere Satzungsänderungen

Anlage: Bericht des Vorstands über den Grund für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schwarz auf Weiss AG zum 31.12.2013 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2013

Die in diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen liegen ab sofort in den Geschäftsräumen am Sitz der Schwarz auf Weiss AG, Talstraße 10/1, 70794 Filderstadt aus und können dort zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Sie werden jedem Aktionär auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos in Kopie zugesandt.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt mindestens im gesetzlich vorgeschriebenen minimalsten Umfang.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag 2013 in Höhe von EUR 33.979,37 auf das neue Geschäftsjahr 2014 vorzutragen.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand Patrick Sbrzesny für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Dem am 29.11.2013 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Gottfried Stegmann, wird für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.

Dem am 29.11.2013 aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Lena Hernmark, wird für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.

Dem Aufsichtsrat Herrn Steffen Kaup wird für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.

Dem am 29.11.2013 in den Aufsichtsrat gewählten Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Lutz Häussler, wird für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.

Dem am 29.11.2013 in den Aufsichtsrat gewählten Mitglied des Aufsichtsrats, Frau Qihui Jiang, wird für das Geschäftsjahr 2013 die Entlastung erteilt.

TOP 5: Beschlussfassung bezüglich der Wahl eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 und 2014

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Eine Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2013 ist daher nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich. Auch die Satzung sieht keine Pflicht zur Abschlussprüfung vor.

Der Aufsichtsrat schlägt daher vor zu beschließen, dass für das Geschäftsjahr 2013 wie auch 2014 kein Abschlussprüfer bestellt wird.

TOP 6: Schaffung genehmigten Kapitals in Höhe von EUR 27.288,00 und entsprechende Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Vorstand wird bis zum 28.03.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 27.288 (in Worten: siebenundzwanzigtausendzweihundertachtundachtzig) durch Ausgabe von bis zu 27.288 neuen Stückaktien gegen Bareinlagen (Genehmigtes Kapital) zu erhöhen. Das Grundkapital erhöht sich entsprechend der Zahl ausgegebener neuer Aktien um Euro 1,00 je neuer Aktie. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, der Mindestausgabepreis beträgt Euro 5,83. Die neuen Aktien dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgegeben werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.

§ 5 der Satzung wird dementsprechend um folgenden Absatz ergänzt:

“Der Vorstand ist bis zum 28.03.2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 27.288 (in Worten: siebenundzwanzigtausendzweihundertachtundachtzig) durch Ausgabe von bis zu 27.288 neuen Stückaktien gegen Bareinlagen (Genehmigtes Kapital) zu erhöhen. Das Grundkapital erhöht sich entsprechend der Zahl ausgegebener neuer Aktien um Euro 1,00 je neuer Aktie. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen, der Mindestausgabepreis beträgt Euro 5,83. Die neuen Aktien dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen.”

TOP 7: Weitere Satzungsänderungen

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende weitere Satzungsänderung zu beschließen:

Paragraph 5.8 wird geändert von:

“Den Aktionären steht abweichend von § 67 Abs. 6 AktG ein umfassendes Einsichtsrecht auch bezüglich der Daten der anderen Aktionäre in das Aktienregister zu.”

in:

Paragraph 5.8 entfällt ersatzlos.

Paragraph 11.9 wird geändert von:

“Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Abschluß des Geschäftsjahres eine feste Vergütung über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das 2-fache, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates das 1,5-fache der Vergütung gemäß Satz 1. Die Gesellschaft erstattet den Mitgliedern des Aufsichtsrates bare Auslagen (ggf. zuzügl. MwSt).”

in:

“Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Abschluß des Geschäftsjahres eine Vergütung, über deren Höhe die Hauptversammlung beschließt.“
Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich spätestens bis mindestens 6 Kalendertage vor der Versammlung ausschließlich unter folgender Adresse (“Anmeldeadresse”) angemeldet haben:
Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
c/o Vorstand
Talstraße 10/1
70794 Filderstadt

Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.
Stimmrechtsvertretung

Sofern unsere Aktionäre nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, hin. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine schriftliche Vollmachtserteilung gegenüber Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und/oder diesen gem. § 135 AktG gleichgestellten Personen nicht notwendig ist.
Gegenanträge

Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 sowie Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft
c/o Vorstand
Talstraße 10/1
70794 Filderstadt

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Rechtzeitig, d.h. spätestens 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft, an diese Adresse übersandte und zugänglich zu machende Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dort werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung veröffentlicht.

Filderstadt, im Oktober 2014

Schwarz auf Weiss Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Anlage zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Schriftlicher Bericht des Vorstands über den Grund für die Ermächtigung
zum Ausschluss des Bezugsrechts
Bericht des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts nach
§§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

In der Hauptversammlung der Gesellschaft soll genehmigtes Kapital in Höhe von 27.288,00 Euro geschaffen werden. Bei der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

Zu dieser Ermächtigung, das Bezugsrecht auszuschließen erstattet der Vorstand folgenden Bericht:

Das Finanzierungs- und Marketingkonzept der Gesellschaft sieht vor, über den gesamten Zeitraum des genehmigten Kapitals neuen Investoren die Möglichkeit zu geben, Aktien zu zeichnen. Dabei werden diese zu steigenenden Ausgabepreisen angeboten, wobei der Ausgabepreis von Kennzahlen der Gesellschaft abhängig ist. Dies ist nur bei Ausschluss des Bezugsrechts möglich.

Über das Einwerben neuer Aktionäre soll auch der Nutzerkreis erweitert und das Produkt bekannt gemacht werden.

Das Bezugsrecht dient normalerweise dazu, den bisherigen Aktionären die Möglichkeit zu geben, durch den Kauf von weiteren Aktien den prozentualen Anteil an der Gesellschaft zu erhalten, trotz der Erhöhung der Gesamtzahl von Aktien durch die Kapitalerhöhung. Sofern einer der bisherigen Aktionäre seinen prozentualen Anteil kontinuierlich fortführen will, steht ihm trotz Bezugsrechteausschluss die Möglichkeit offen, über Antrag an den Vorstand eine entsprechende Anzahl an Aktien aus dem genehmigten Kapital hinzu zu erwerben, allerdings zu dem dann aktuellen Bezugspreis.

Das Finanzierungskonzept der Gesellschaft sieht vor, dass der Ausgabepreis neu gezeichneter Aktien, sofern organisatorisch umsetzbar, entweder gleich hoch oder höher liegt als der Preis von zuvor gezeichneten Aktien. Da zuletzt Aktien für 5,83 gezeichnet wurden, liegt der Mindestausgabepreis bei 5,83 Euro.

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