Sedlbauer Aktiengesellschaft – Erweiterung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung

Sedlbauer Aktiengesellschaft
Grafenau
WKN 722 460
ISIN DE 0007224602
Erweiterung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung
der Sedlbauer Aktiengesellschaft am 28. Juli 2015

Zu der am 16. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der am 28. Juli 2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Sedlbauer Aktiengesellschaft hat die Aktionärin Schüma GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Schüpfer, gemäß § 122 Abs. 2 AktG die Bekanntmachung des folgenden Gegenstandes zur Beschlussfassung der Hauptversammlung verlangt:

TAGESORDNUNGSERWEITERUNG ZUR HV DER SEDLBAUER AG AM 28.07.2015

TOP 7
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.680.000,00, eingeteilt in 180.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien), wird nach Verrechnung der gesamten Gewinnrücklagen und 108.000 Euro der gesetzlichen Rücklage um EUR 1.080.000,00 auf EUR 3.600.000,00, eingeteilt in 180.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien dergestalt herabgesetzt, dass mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung auf eine Stückaktie ein anteiliger Betrag am Grundkapital von EUR 20,00 entfällt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu dem Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken (§§ 229 ff. AktG). Aufsichtsrat und Vorstand werden angewiesen, § 4 Absatz 1 der Satzung entsprechend zu ändern.
Begründung: Nachdem nun seit einigen Jahren schwarze Zahlen geschrieben werden, ist es nun sinnvoll, die Bilanz zu bereinigen und den vorhandenen handelsrechtlichen Verlustvortrag, der eine Dividendenausschüttung unmöglich macht, weitgehend zu tilgen. Zu diesem Zweck soll das Grundkapital nach Verrechnung der Gewinnrücklagen entsprechend herabgesetzt werden. Sollte die Ergebnisprognose für 2015 zutreffen, könnte schon für dieses Geschäftsjahr eine Dividende gezahlt werden.

TOP 8
Durchführung einer Sonderprüfung zur Untersuchung der Beziehungen der Sedlbauer AG zur Hauptaktionärsfamilie Wanzke und deren Gesellschaften Deutronic Elektronik GmbH, b-plus GmbH und Edwanz GmbH. Insbesondere soll untersucht werden, ob die von den Hauptaktionären und deren Gesellschaften der Sedlbauer AG gegebenen Darlehen einem Drittvergleich standhalten und ob nicht schon seit einiger Zeit eine Umschuldung dieser Darlehen angebracht gewesen wäre.
Zudem sollen die Verrechnungspreise der Lieferbeziehungen auf den Prüfstand gestellt werden.
Schließlich soll noch untersucht werden, ob die Pachtzahlungen der Sedlbauer s.r.o. an Herrn Wanzke marktgerecht sind und waren.
Als Sonderprüfer wird Herr Felix Banik, Rechtsanwalt und Steuerberater, 97209 Veitshöchheim vorgeschlagen.

Die Sedlbauer Aktiengesellschaft entspricht mit der vorstehenden Veröffentlichung ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 122 Abs. 2 AktG.

Grafenau, im Juli 2015

Sedlbauer AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.