SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung nach § 62 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung nach § 62 UmwG 02.06.2020

Sedlmayr Grund und Immobilien AG

München

Bekanntmachung nach § 62 UmwG

Die Gesellschaft beabsichtigt als übernehmende Gesellschaft eine Verschmelzung nach § 62 UmwG mit der “Haus am Karlstor“ Grundstücksverwaltung GmbH mit dem Sitz in München, AG München HRB 2642. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages ist zum Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingereicht.

Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, können die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird.

 

München, im Mai 2020

Der Vorstand

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