SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT – Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung

SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT

München

Wertpapier-Kennnummer 722400
ISIN DE0007224008

Einladung zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung

Vorbemerkung

Aufgrund der Restriktionen und der Infektionsgefahr in Folge der COVID-19-Pandemie
machen wir von der im Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten. Kommt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung zustande,
kann die Dividende in voller Höhe ausgezahlt werden. Die Entscheidung über die Teilnahme
der Aktionäre an der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation kann
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch ohne Ermächtigung durch die Satzung
treffen. Voraussetzung ist die Einhaltung von vier Punkten, vor allem, dass die Bild-
und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt und die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachts- und Weisungserteilung
möglich ist.

Ein Auskunftsrecht ist mit dem Recht, Fragen einzureichen, abweichend von § 131 Abs.
1 AktG nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes
vielmehr nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die eingereichten Fragen beantwortet;
er kann auch vorgeben, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im
Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind (unter der E-Mail Adresse HVFragen@sedlmayr-ag.de).
Dabei kann er insbesondere im Interesse eines zeitlich angemessenen Rahmens der virtuellen
Hauptversammlung Fragen und deren Beantwortung zusammenfassen. Der Vorstand behält
sich zudem vor, Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft
zu beantworten.

Wir bitten hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft an der am Freitag, den 29. April
2022, um 11.00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Marsstraße 46-48,
80335 München, stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen,
die ohne physische Präsenz der Aktionäre abgehalten wird

Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton in unserem Aktionärsportal unter

https:/​/​www.sedlmayr-ag.de/​hauptversammlung.html

übertragen. Voraussetzung der Teilnahme ist die vorangegangene Anmeldung. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter.

Tagesordnung

 
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2021 und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​21

Die genannten Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einberufung sowie auch während
der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.sedlmayr-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ abgerufen werden. Auf Verlangen werden die genannten
Unterlagen jedem Aktionär auch zugesandt.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 32.782.207,50
für das Geschäftsjahr 2020/​21 eine Dividende von € 29,00 je dividendenberechtigter
Stückaktie zuzüglich eines Bonus von € 15,00 je dividendenberechtigter Stückaktie
– insgesamt somit € 32.308.892,00 – auszuschütten und den verbleibenden Betrag in
Höhe von € 473.315,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/​21

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2020/​21 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/​21

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020/​21 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/​22

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021/​22 zu wählen.

TOP 6

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 der Satzung und gemäß §§ 96
Abs. 1, 101, 278 Abs. 3 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen. Nach § 9 Abs. 4 der Satzung
haben die Inhaber der Aktien 2479 und 2480 das Recht, insgesamt ein Drittel der Aktionärsvertreter
in den Aufsichtsrat zu entsenden, zwei Vertreter werden nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes
von den Arbeitnehmern gewählt, im Übrigen erfolgt die Wahl durch die Hauptversammlung.

Die Amtszeiten von Frau Dr. jur. Daniela Meier-Meitinger, Herrn Anton Merk und Herrn
Maximilian Soltmann laufen mit Beendigung der Hauptversammlung ab.

Frau Dr. jur. Daniela Meier-Meitinger, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der HF
Sedlmayr Grundstücksverwaltungs-Beteiligungs GmbH, wird vom Inhaber der Aktien Nr.
2479 und 2480 erneut in den Aufsichtsrat entsandt.

Hinsichtlich der weiteren zu besetzenden Aufsichtsratsmandate schlägt der Aufsichtsrat
vor,

Herrn Maximilian Soltmann, Geschäftsführender Gesellschafter der Rockstone M Real
Estate GmbH

und

Herr Anton Merk, MRICS

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vertreter der Anteilseigner
sind in keiner weiteren Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats
bzw. kein Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums.

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zum Ausschluss
des Bezugsrechts

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, zu beschließen:

a)

Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 28. April 2027 bis zu insgesamt 10 % des
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung
kann ganz oder in Teilbeträgen, in letzterem Fall auch mehrmals ausgenutzt werden.

b)

Der Erwerb der Aktien erfolgt über die Börse, ein öffentliches Rückkaufangebot oder
eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie den Durchschnitt
der letzten zehn Schlusskurse im m:access der Börse München oder einem liquideren
Handelsplatz der letzten drei Monate um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb durch ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten
an alle Aktionäre, dürfen der gebotene Preis oder die Preisspanne je Aktie den Durchschnitt
der letzten zehn Schlusskurse im m:access der Börse München oder einem liquideren
Handelsplatz der letzten drei Monate vor Veröffentlichung des Kaufangebots oder der
Verkaufsaufforderung um nicht mehr als 30 % über- oder unterschreiten. Bei erheblichen
Kursabweichungen können Preis oder Preisspanne entsprechend angepasst werden. Maßgeblich
ist der Schlusskurs vor Veröffentlichung der Anpassung.

Das Volumen des Erwerbs kann begrenzt werden oder nach Andienungsquoten statt Beteiligungsquoten
erfolgen. Geringere Stückzahlen bis zu fünf Aktien können bevorrechtigt angenommen
und Bruchteile von Aktien gerundet werden. Das Andienungsrecht wird insoweit ausgeschlossen.

c)

Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien insgesamt oder mehrmals in Teilbeträgen
neben der Veräußerung über die Börse wie folgt zu verwenden:

Der Vorstand kann die Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne Weiteres unter
gleichzeitiger Herabsetzung des Grundkapitals oder Erhöhung des Anteils der übrigen
Aktien am Grundkapital einziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung
eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Der Vorstand kann die Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch ein Angebot
an alle Aktionäre veräußern, wobei der Preis je Aktie den Durchschnitt der letzten
zehn Schlusskurse im m:access der Börse München oder einem liquideren Handelsplatz
der letzten drei Monate nicht wesentlich unterschreiten darf. Auf die Anzahl zu veräußernder
Aktien sind neue Aktien anzurechnen, die unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben wurden.
Das Bezugsrecht wird insoweit und für Spitzenbeträge ausgeschlossen.

Bericht des Vorstands zu TOP 7 über den Ausschluss des Bezugsrechts

Zu Tagesordnungspunkt 7 erstattet der Vorstand der Hauptversammlung gemäß § 186 Abs.
4 S. 2, § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG den folgenden Bericht.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Gesellschaft zu ermächtigen, vom Tag der
Beschlussfassung an für fünf Jahre bis zum 28. April 2027 Aktien der Gesellschaft
zu erwerben. Die Ermächtigung ist gesetzlich auf 10 % des Grundkapitals zum Zeitpunkt
der Beschlussfassung beschränkt.

Der Preis für den Erwerb über die Börse richtet sich nach dem durchschnittlichen Schlusskurs
der Aktie im Freiverkehr m:access der Börse München an den letzten zehn Börsenhandelstagen,
an denen ein Handel in der Aktie der Gesellschaft stattgefunden hat oder einem anderen
Handelsplatz mit liquiderem Handel in den letzten drei Monaten, der um nicht mehr
als 20 % über- oder unterschritten werden darf.

Eigene Aktien sollen durch ein öffentliches Kaufangebot oder eine öffentliche Aufforderung
zur Abgabe von Verkaufsangeboten an alle Aktionäre erworben werden können. Aktionäre
können entscheiden, wie viele Aktien und bei einer Preisspanne zu welchem Preis sie
diese anbieten möchten. Der Preis richtet sich nach dem Durchschnitt der letzten zehn
Schlusskurse im m:access oder einem liquideren Handelsplatz, der nach Marktlage um
nicht mehr als voraussichtlich 20 %, jedenfalls um nicht mehr als 30 % über- oder
unterschritten werden darf. Übersteigt die angebotene Menge die von der Gesellschaft
nachgefragte Anzahl Aktien, erfolgt eine Zuteilung nach dem Verhältnis der angedienten
Aktien (Andienungsquote) oder nach dem Verhältnis der Beteiligung (Beteiligungsquote).
Kleine Offerten bis maximal fünf Aktien können bevorrechtigt angenommen werden. Damit
wird eine faktische Beeinträchtigung von Kleinaktionären vermieden. Zur Erleichterung
der Abwicklung und zum Erwerb ganzer Aktien kann kaufmännisch gerundet und Andienungsrechte
ausgeschlossen werden. Der Vorstand hält einen teilweisen Ausschluss eines Andienungsrechts
der Aktionäre für sachlich gerechtfertigt und angemessen.

Die Gesellschaft soll erworbene eigene Aktien einziehen können, auch unter Herabsetzung
des Grundkapitals. Die Hauptversammlung überträgt dazu die Entscheidung über die Einziehung
dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Durch die Einziehung ohne Herabsetzung
des Grundkapitals erhöht sich der rechnerische Anteil je Aktie am Grundkapital, mit
Herabsetzung bleibt der Anteil unverändert.

Ferner können die eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre
oder über die Börse wieder veräußert werden. Die Möglichkeiten der Veräußerung der
Aktien wahrt das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung. Bei einer Veräußerung der
eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot ist der Vorstand berechtigt, für Zwecke
der Abwicklung das Bezugsrecht für Spitzenbeträge auszuschließen.

Schließlich können die eigenen Aktien auf anderer Weise veräußert werden. Der Preis
oder die Gegenleistung soll den Börsenpreis der Aktie nicht wesentlich unterschreiten.
Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zehn Schlusskurse im Freiverkehr m:access
der Börse München oder einem liquideren Handelsplatz der letzten drei Monate. Das
Bezugsrecht wird insoweit ausgeschlossen.

Die Möglichkeit zur Veräußerung der eigenen Aktien zu einem Preis, der den Börsenpreis
nicht wesentlich unterschreitet, sieht einen erleichterten Bezugsrechtsausschluss
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG vor. Die Veräußerung ist auf 10 %
des Grundkapitals beschränkt. Weil die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden
können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet, sind die Aktionäre vor
einer Verwässerung geschützt. Der Vorstand wird einen Abschlag so niedrig bemessen,
wie dies nach der Marktlage möglich ist. Mit der Beschränkung auf 10 % des Grundkapitals
und der Orientierung am Börsenpreis werden die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen
der Aktionäre angemessen gewahrt. Zum Erhalt ihrer Beteiligungsquote können Aktionäre
zu vergleichbaren Konditionen Aktien über die Börse hinzuerwerben.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung über die Einzelheiten einer Ausnutzung der
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien berichten.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, etwaige Vollmachtsnachweise
und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, den Nachweis einer
etwaigen Bevollmächtigung sowie für die Briefwahl geben wir folgende Adresse an:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 0049 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
– Investor Relations – Marsstraße 46-48, 80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung
des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von Aktionären

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien ausschließlich im Freiverkehr
gehandelt werden, in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft,
Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.
Zur Erleichterung der Teilnahme möchten wir Ihnen aber gleichwohl gerne folgende Hinweise
geben:

Teilnahmeberechtigung und Nachweis zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor
der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis ist
nach § 17 Abs. 2 der Satzung durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache
erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu führen und hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 8. April 2022 (Record Date),
zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten Adresse mindestens sechs Tage
vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 22. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen.
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Anmeldebestätigungen
übersandt.

Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.sedlmayr-ag.de/​hauptversammlung.html

ab dem 8. April 2022 für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit
den Zugangsdaten einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung erhalten. Detailinformationen
hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Zur
Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im Abschnitt „Teilnahmeberechtigung und Nachweis zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die
Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können
bis spätestens 27. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), postalisch,
per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten
Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen
Hauptversammlung übersandt werden, soweit Sie sich bis spätestens 22. April 2022,
24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden
Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Zusätzlich steht hier
das Aktionärsportal der Gesellschaft unter

https:/​/​www.sedlmayr-ag.de/​hauptversammlung.html

zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl ab dem
8. April 2022 bis zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung am
29. April 2022 möglich sein wird. Über das Aktionärsportal können Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte
etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten
Formular zur Stimmrechtsausübung.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe
für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Aktionäre haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz
2 COVID-19-Gesetz). Hierfür müssen sich Aktionäre zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der
Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.
Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen
zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.
Er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden
Stimmanteilen bevorzugen. Es werden ausschließlich in deutscher Sprache gestellte
Fragen berücksichtigt.

Fragen der Aktionäre sind aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf
des 27. April. 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), im Wege elektronischer
Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

HVFragen@sedlmayr-ag.de

einzureichen.

Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch
ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
4 COVID-19-Gesetz

Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der Hauptversammlung kann in Abweichung
von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens von ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären oder Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben,
von Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende am 29. April 2022 unter
Angabe der Anmeldebestätigungs-Nummer sowie des Namens im Wege der elektronischen
Kommunikation unter der E-Mail-Adresse

hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

erklärt werden. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen
ermächtigt und erhält die Widersprüche hierüber.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Intermediär
oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Auch in diesem Fall ist für eine
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend vorstehend
unter: „Teilnahmeberechtigung und Nachweis zur virtuellen Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch
an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen
Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische
Zuschaltung des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung übersandten Zugangsdaten erhält,
sofern dem Bevollmächtigten diese nicht direkt zugegangen sind.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Er übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform oder hat unter Verwendung
des Aktionärsportals der Gesellschaft unter der Internetadresse

https:/​/​www.sedlmayr-ag.de/​hauptversammlung.html

zu erfolgen. Hierfür steht Ihnen das Aktionärsportal ab dem 8. April 2022 bis zum
Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung am 29. April 2022 zu Verfügung.
Über das Aktionärsportal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum Ende
der Generaldebatte etwaige zuvor an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilte
Vollmachten oder Weisungen ändern oder widerrufen. Detailinformationen hierzu entnehmen
Sie bitte dem der Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur Stimmrechtsausübung.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder
im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen,
Wortmeldungen oder zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen kann.

Hinweis zur Aktionärshotline

Bei organisatorischen Fragen zu unserer virtuellen Hauptversammlung können sich Aktionäre
und Intermediäre per E-Mail an

hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

wenden. Zusätzlich stehen wir Ihnen telefonisch von Montag bis einschließlich Freitag
zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 89 5122 0 zur Verfügung.

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126
AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen,
wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 14. April 2022,
24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag
an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt hat.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung
des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge
bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG unter

https:/​/​www.sedlmayr-ag.de/​hauptversammlung.html

zugänglich gemacht.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden. Zulässige Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis zum Ablauf des
14. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden in der Hauptversammlung
so behandelt, als seien sie in der Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn
der antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß zur
virtuellen Hauptversammlung angemeldet ist.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt
in 734.273 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre
lautende Stückaktien. Das gezeichnete Kapital beträgt € 19.091.618,00. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme.

Datenschutzrechtliche Betroffenheitsinformation für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7
Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift,
E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung,
den dem Aktionär zugeteilten Zugangscode zum Aktionärsportal, die IP-Adresse, von
der aus der Aktionär das Aktionärsportal nutzt, die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl,
soweit der Aktionär auch Aufsichtsratsmitglied ist, die Teilnahme dieses Aktionärs
als Mitglied des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und Tonübertragung, den Inhalt der
vom Aktionär eingereichten Fragen und den Inhalt ihrer Beantwortung sowie ein gegebenenfalls
erhobener Widerspruch; gegebenenfalls Name und Vorname des vom jeweiligen Aktionär
bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die Vollmachts- und Weisungserteilung an ihn
und dessen IP-Adresse) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen,
um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch die
Vorstände Martin Schumacher und Alexander Adam.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung
zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren
personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich für die Abwicklung
der Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung und
auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Gesellschaft
speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend
mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung
sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden der Name des Aktionärs
und eine gegebenenfalls abgegebene Begründung gemäß den gesetzlichen Vorschriften
zugänglich gemacht.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter
von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO,
Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf
sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß
Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft
unentgeltlich über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht
bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem
die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen die Gesellschaft und unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter
den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
Marsstraße 46-48
80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520

 
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-ag.de
Investor.relations@sedlmayr-ag.de

 

München, im März 2022

Sedlmayr Grund und Immobilien AG

Der Vorstand

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