SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 15.03.2019

SEDLMAYR GRUND UND IMMOBILIEN AKTIENGESELLSCHAFT

München

Wertpapier-Kennnummer 722400
ISIN DE0007224008

Wir erlauben uns hiermit, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 26. April 2019, um 11.00 Uhr im Festsaal des Löwenbräukellers, Nymphenburgerstraße 2, 80335 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einzuladen.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

Die genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Marsstraße 46-48, 80335 München zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie können zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse

www.sedlmayr-ag.de

im Bereich „Investor Relations“ abgerufen werden. Auf Verlangen werden die genannten Unterlagen jedem Aktionär auch zugesandt. Ferner werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung ausliegen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von € 26.191.615,60 für das Geschäftsjahr 2017/18 eine Dividende von € 24,– je dividendenberechtigter Stückaktie zuzüglich eines Bonus von € 15,– je dividendenberechtigter Stückaktie – insgesamt somit € 25.740.000,00 – auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 451.615,60 auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafters für das Geschäftsjahr 2017/18

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem geschäftsführenden persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 der Satzung und gemäß §§ 96 Abs. 1 Alt. 4 und 101 AktG aus sechs Mitgliedern zusammen. Nach § 9 Abs. 4 der Satzung haben die Inhaber der Aktien 2479 und 2480 das Recht, insgesamt ein Drittel der Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden. Zwei Vertreter werden nach Maßgabe des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt, im Übrigen erfolgt die Wahl durch die Hauptversammlung.

Herr Dr. jur. Jobst Kayser-Eichberg und Herr Dr. jur. Wolfgang Sedlmayr haben angekündigt ihre Mandate zum Ende der Hauptversammlung vorzeitig niederzulegen. Die Amtszeit von Herrn Bernhard Soltmann endet regulär mit Beendigung der Hauptversammlung.

Herrn Anton Merk, München, MRICS, wird vom Inhaber der Aktien Nr. 2479 und 2480 für die verbleibende Amtszeit von Herrn Dr. jur. Kayser-Eichberg, d. h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2022, in den Aufsichtsrat entsandt.

Hinsichtlich der weiter zu besetzenden Aufsichtsratsmandate schlägt der Aufsichtsrat vor,

Herrn Maximilian Soltmann, München, Geschäftsführender Gesellschafter Rockstone Investment Management GmbH, für die verbleibende Amtszeit von Herrn Dr. jur. Sedlmayr, d. h. bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2022, in den Aufsichtsrat zu wählen und

Herrn Bernhard Soltmann, München
Geschäftsführender Gesellschafter der Allocation Network GmbH

erneut in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vertreter der Anteilseigner und der in den Aufsichtsrat entsandte Vertreter sind jeweils Mitglieder des Beirats der HF Sedlmayr Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

TOP 6

Wahl zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung einstimmig vor, Herrn Dr. jur. Jobst Kayser-Eichberg mit Ablauf der Hauptversammlung zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats der Sedlmayr Grund und Immobilien AG zu wählen.

Der Aufsichtsrat würdigt mit diesem Vorschlag ausdrücklich die herausragenden Verdienste von Herrn Dr. Kayser-Eichberg für das Unternehmen, das er seit 1988 als Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 1994 als geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter und seit 2010 wiederum als Vorsitzender des Aufsichtsrats mit großem persönlichen Einsatz geleitet hat.

Sein Name wird für immer mit dem erfolgreichen Verkauf der Brauereien und dem Aufbau des Unternehmens zu einer der großen deutschen Immobiliengesellschaften verbunden sein.

Adressen für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises, etwaige Vollmachtsnachweise und eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie den Nachweis einer etwaigen Bevollmächtigung geben wir folgende Adresse an:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 0049 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
– Investor Relations – Marsstraße 46-48, 80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-ag.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu Anträgen bzw. Wahlvorschlägen von Aktionären

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien ausschließlich im Freiverkehr gehandelt werden, in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Zur Erleichterung der Teilnahme möchten wir Ihnen aber gleichwohl gerne folgende Hinweise geben:

Teilnahmeberechtigung und Nachweis

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen. Der Nachweis ist nach § 17 Abs. 2 der Satzung durch eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts zu führen und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 5. April 2019 (Record Date), zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der für die Übersendung der Anmeldung genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also bis zum 19. April 2019, zugehen.

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG zu übersenden. Die Gesellschaft wird etwaige Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 ff. AktG nur zugänglich machen, wenn ein Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11.April 2019, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag bzw. Wahlvorschlag an die für die Übermittlung genannte Adresse übersandt hat.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechtzeitig eingegangene Anträge bzw. Wahlvorschläge werden unter den Voraussetzungen des § 126 AktG unter

https://www.sedlmayr-ag.de/hauptversammlung.html

zugänglich gemacht.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 734.273 auf den Inhaber lautende Stückaktien und 20 auf den Namen der Aktionäre lautende Stückaktien. Das Grundkapital beträgt € 19.091.618,00. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

Datenschutzrechtliche Betroffenheitsinformation für Aktionäre

Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DS-GVO“) personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte; gegebenenfalls Name und Vorname des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihre Vorstände den Herren Thomas Wagner und Martin Schumacher.

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die Gesellschaft. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. Die Gesellschaft speichert diese personenbezogenen Daten für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Hauptversammlung stattfand.

Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.

Im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären werden der Name des Aktionärs und eine gegebenenfalls abgegebene Begründung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Gesellschaft Auskunft über ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO, Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 16 DS-GVO, Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DS-GVO, Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 18 DS-GVO und Übertragung bestimmter personenbezogener Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten (Recht auf Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 20 DS-GVO verlangen.

Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über eine der nachstehenden Kontaktmöglichkeiten geltend machen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde entweder des (Bundes-)Landes, in dem sie ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort haben, oder des Bundeslandes Bayern, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, zu.

Sie erreichen die Gesellschaft und unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter den nachstehenden Kontaktmöglichkeiten:

Sedlmayr Grund und Immobilien AG
Marsstraße 46-48
80335 München
Telefax: 0049 89 5122 2520
E-Mail: hauptversammlung@sedlmayr-ag.de
Investor.relations@sedlmayr-ag.de

 

München, im März 2019

Sedlmayr Grund und Immobilien AG

Der Vorstand

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