Seeburger AG
Bretten
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre der SEEBURGER AG, Sitz Bretten, werden hiermit zu der
am Donnerstag, den 14. Juli 2016, 11:00 Uhr
in der Edisonstraße 1
in 75015 Bretten
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1) |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der SEEBURGER AG zum 31.12.2015, des Lageberichts und Konzernlageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 |
2) |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns |
3) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes |
4) |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates |
5) |
Berechtigung zur Veräußerung eigener Aktien (mit Bezugsrechtsauschluss) |
6) |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
7) |
Festlegung der Vergütung für den Aufsichtsrat Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von Euro 3.500,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal bezahlt. Weiterhin erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine angemessenen Auslagen gegen Vorlage (z.B. Reise-, Übernachtungs-, Telekommunikations-, Portokosten) oder in Form eines pauschalen Auslagenersatzes sowie die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer. Diese Vergütungsregelung gilt ab dem 1.1.2016, also ab dem Geschäftsjahr 2016. |
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 5) der Tagesordnung über die Veräußerung eigener Aktien mit Bezugsrechtsausschluss
Der Vorstand soll ermächtigt werden, die bereits erworbenen und die aufgrund der bis 2. Juli 2020 laufenden Ermächtigung künftig zu erwerbenden eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen einzusetzen. Der internationale Wettbewerb verlangt zunehmend auch diese Form der Akquisitionsfinanzierung. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum geben, um sich bietende Akquisitionsmöglichkeiten schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss Rechnung. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Versammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung in Textform in deutscher Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der Adresse Edisonstr. 1, 75015 Bretten, bis spätestens am 7. Juli 2016 zugehen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch eine zur Aktienverwahrung geeignete Stelle (Gesellschaftskasse, deutscher Notar, Wertpapiersammelbank) aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 23. Juni 2016 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens am 7. Juli 2016 zugehen.
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Lagebericht und Konzernlagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 und der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
Bretten, im Mai 2016
SEEBURGER AG
Der Vorstand