Seifersbacher Land AG – Hauptversammlung 2018

Seifersbacher Land AG

Rossau

Einladung zur Hauptversammlung

Am 27. Juli 2018, um 17.00 Uhr, findet in 09669 Frankenberg, Hammertal 3, im Kulturforum „Stadtpark“ Frankenberg unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir unsere Aktionäre hiermit einladen.

Tagesordnung der Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2017 in Höhe von € 135.870,20 wie folgt zu verwenden:

– Zahlung einer Dividende von € 1,00 je dividendenberechtigte Aktie, das sind € 43.570,00

– und den darüber hinaus verbleibenden Betrag von € 92.300,20 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals und die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

a)

Das Grundkapital in Höhe von € 1.234.350,– wird um € 101.530,– auf € 1.132.820,– herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 3.905 Stück auf den Namen lautenden Aktien, die die AG bis zum 31.03.2018 mit einem Gesamtwert von € 101.530,– erworben hat.

b)

§ 4 (Grundkapital) der Seifersbacher Land AG wird neu gefasst und lautet nunmehr:

§ 4 Grundkapital

(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.132.820,–.

(2)

Das Grundkapital ist eingeteilt in 43.570 Stück auf den Namen lautende Aktien im Nennbetrag von je € 26,–.

(3)

Die Namensaktien sind nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates übertragbar.

6.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben und mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Die Ermächtigung soll den Vorstand in die Lage versetzen, der Gesellschaft angebotene Aktien zu erwerben, um somit dem Wunsch verkaufswilliger Aktionäre nachzukommen. Die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch einzuziehen, soll den Vorstand in die Lage versetzen, das Grundkapital nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung innerhalb der Grenze von 10 % eigener Aktien ohne einen weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen. Die Ermächtigung gilt bis zum 26. Juli 2023.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2018 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz Bautzen, Paulistraße 28, 02625 Bautzen, als Abschlussprüfer zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind (somit der 15. Juni 2018) und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung (somit der 23. Juli 2018) bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Seifersbacher Land AG, Am Wald in 09661 Rossau, OT Seifersbach, eingesehen werden.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Teilnahme an der Hauptversammlung bis zum 23. Juli 2018 bei der Gesellschaft zu melden.

 

Rossau, den 15. Juni 2018

Seifersbacher Land AG

Der Vorstand

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