Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft
Würzburg
ISIN: DE 000A0WMJJ9
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
13. ordentlichen Hauptversammlung
ein, die am Freitag, den 17. Juni 2022, um 11.00 Uhr, im VCC Vogel Convention Center GmbH, Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg, stattfindet.
Tagesordnung
Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts
Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung
und der Tagesordnung verpflichtet.
Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der
Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen
Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am siebten Tag vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2022, bei der Gesellschaft
oder einem Notar oder bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg, c/o dwpbank, DPHVG,
Landsberger Str. 187, 80687 München, Fax 069/5099 1110, Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de,
hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung
ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten
werden.
Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so ist der Gesellschaft bis spätestens am
zweiten Werktag vor dem Versammlungstag, d.h. bis spätestens Dienstag, 14. Juni 2022,
der Hinterlegungsschein einzureichen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Wird ein Kreditinstitut, ein in § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
mit Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen ist.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127
AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft
zu richten:
Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene
Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet werden.
SEKTKELLEREI J. OPPMANN
AKTIENGESELLSCHAFT
Christian Meier
VORSTAND
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