Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft – 13. ordentliche Hauptversammlung

Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft

Würzburg

ISIN: DE 000A0WMJJ9

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur

13. ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am Freitag, den 17. Juni 2022, um 11.00 Uhr, im VCC Vogel Convention Center GmbH, Max-Planck-Straße 7/​9, 97082 Würzburg, stattfindet.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die vorstehenden Unterlagen und der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen
von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Sektkellerei
J. Oppmann Aktiengesellschaft, Im Kreuz 3, 97076 Würzburg, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär, unverzüglich
und kostenlos, eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:

Bilanzgewinn € 712.828,79
3,00 € Dividende je Stammaktie € 108.000,00
Vortrag auf neue Rechnung € 604.828,79

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG in der seit 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist der
Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss
folgenden Geschäftstag, mithin am 22. Juni 2022, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG, § 4 Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat besteht damit aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von
den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern.

Die Amtszeit der gegenwärtigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung.
Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Herren als Vertreter der Aktionäre zu
Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen:

Anton Meier, Pyrbaum
Diplom-Ingenieur

Reinhard Meier, Neunburg vorm Wald
Brauereidirektor a. D.

Richard G. Sabitzer, Estenfeld
Unternehmer

Friedolin Sucker, Frankfurt
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig,
da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des §
267 Abs. 1 HGB handelt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Main Auditors GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, für den Fall zu wählen, dass der Vorstand
entscheidet, eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
2022 vornehmen zu lassen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung
lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung
und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der
Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen
Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am siebten Tag vor dem Tag der
Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2022, bei der Gesellschaft
oder einem Notar oder bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg, c/​o dwpbank, DPHVG,
Landsberger Str. 187, 80687 München, Fax 069/​5099 1110, Mail: HV-Eintrittskarten@dwpbank.de,
hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung
ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle
für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten
werden.

Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so ist der Gesellschaft bis spätestens am
zweiten Werktag vor dem Versammlungstag, d.h. bis spätestens Dienstag, 14. Juni 2022,
der Hinterlegungsschein einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können
sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wird ein Kreditinstitut, ein in § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG
mit Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung
oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, weisen wir darauf
hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
zu erfragen ist.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

 

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127
AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft
zu richten:

 

Sektkellerei J. Oppmann AG
Im Kreuz 3
97076 Würzburg
oder
Telefax: 0931 – 3557440

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene
Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet werden.

 

Würzburg, im März 2022

 

SEKTKELLEREI J. OPPMANN
AKTIENGESELLSCHAFT

Christian Meier
VORSTAND

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