SEKTKELLEREI J. OPPMANN AKTIENGESELLSCHAFT – Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft
Würzburg
Gesellschaftsbekanntmachungen 11. ordentliche Hauptversammlung 29.07.2020

Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft

Würzburg

ISIN: DE 000A0WMJJ9

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur

11. ordentlichen Hauptversammlung

ein, die am

Freitag, den 04. September 2020, um 11.00 Uhr,

im VCC Vogel Convention Center GmbH,
Max-Planck-Straße 7/9, 97082 Würzburg,

stattfindet.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die vorstehenden Unterlagen und der Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft, Im Kreuz 3, 97076 Würzburg, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär, unverzüglich und kostenlos, eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Verwendung vor:

Bilanzgewinn € 661.268,12
Vortrag auf neue Rechnung € 661.268,12
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Die Satzung der Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft wird in § 13 Abs. 1 wie folgt geändert:

„Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat am Sitz der Gesellschaft oder einer anderen Gemeinde im Umkreis von 15 km oder am Sitz der Bayerischen Wertpapierbörse in München einberufen.“

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß § 316 Abs. 1 HGB nicht prüfungspflichtig, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB handelt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Main Auditors GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stephanstraße 3, 60313 Frankfurt am Main, für den Fall zu wählen, dass der Vorstand entscheidet, eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 vornehmen zu lassen.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern. Die Angaben erläutern zusammenfassend und ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Teilnahmebedingungen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens am siebten Tag vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens Freitag, den 28. August 2020, bei der Gesellschaft oder einem Notar oder bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg, c/o dwpbank, DSHVG, Landsberger Str. 187, 80687 München, hinterlegt haben und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so ist der Gesellschaft bis spätestens am zweiten Werktag vor dem Versammlungstag, d.h. bis spätestens Mittwoch, 2. September 2020, der Hinterlegungsschein einzureichen.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt sind und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Wird ein Kreditinstitut, ein in § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG mit Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen ist.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zu Wahlen gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten der Gesellschaft zu richten:

Sektkellerei J. Oppmann AG
Im Kreuz 3
97076 Würzburg
oder
Telefax: 0931 – 3557440

Anderweitig adressierte oder nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet werden.

 

Würzburg, im Juli 2020

SEKTKELLEREI J. OPPMANN
AKTIENGESELLSCHAFT

Christian Meier
VORSTAND

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