SEMODU AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

SEMODU AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am 19. Mai 2022 um 14:00 Uhr

im Hotel NH Stuttgart Airport,
Bonländer Hauptstraße 145,
70794 Filderstadt, Stuttgart,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
der Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. § 175 Abs.
1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung lediglich
zur Entgegennahme vorstehender Unterlagen, nicht aber zur Beschlussfassung über diese
Unterlagen einzuberufen hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum
31.Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von
EUR 583.152,08 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand
für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SRS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Für das Geschäftsjahr 2022 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit
eine Vergütung in Höhe von EUR 2.400,00 je Mitglied; der Aufsichtsratsvorsitzende
erhält eine Vergütung in Höhe von EUR 4.800,00. Die Aufsichtsratsmitglieder, die dem
Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die
vorgenannte Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratstätigkeit anteilig;
entsprechendes gilt für den Aufsichtsvorsitzenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten außerdem Ersatz der etwa auf ihre Vergütung zu entrichtenden Umsatzsteuer.

Die Vergütung für ein Geschäftsjahr ist jeweils am 15.12. dieses Geschäftsjahres zur
Zahlung fällig.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Maximilianstraße 2, 80539 München, sowie während
der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

 

der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

der Geschäftsbericht für 2021

Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften
der vorgenannten Unterlagen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
spätestens bis zum 05.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.

Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich unter

SEMODU AG
– Kennwort: Hauptversammlung –
Maximilianstraße 2, 80539 München
investor-relations@semodu.com

anmelden.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister
eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl
der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden jedoch am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor
dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 13.05.2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich
19.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht
vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 12.05.2022,
24:00 Uhr (MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt.

Hinweise zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten,
insbesondere durch einen Intermediär oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden kann.

Für Vollmachten, die nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person
erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Erteilung
und den Nachweis der Vollmacht kann das von der Gesellschaft mit der Einladung übersandte
Vollmachtsformular verwendet werden.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen. Wir bitten daher die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht
abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet den Aktionären weiter an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts
von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen
darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten
der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen von dem jeweiligen Vollmachtgeber
ausdrücklich Weisungen erteilt wurden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen und nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur
Stellung von Anträgen entgegen. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung
erteilt werden. Weitere Hinweise sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung
verwendet werden kann, werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
zugesandt.

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:

SEMODU AG
– Kennwort: Hauptversammlung –
Maximilianstraße 2, 80539 München
investor-relations@semodu.com

Bis spätestens zum. 20. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und
einer etwaigen Begründung allen Aktionären unter der der Gesellschaft bekannten E-Mail-Adresse
zugänglich gemacht, wenn auch die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung
erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf diesem
Wege bekannt gemacht.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus
werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende
Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich
an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite
der Gesellschaft unter dem folgenden Link:

semodu.com/​datenschutz/​

 

München, im April 2022

SEMODU AG

Der Vorstand

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