SEMODU AGMünchenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu deram 19. Mai 2022 um 14:00 Uhrim Hotel NH Stuttgart Airport,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft zum |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstand |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die SRS Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, |
6. |
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Für das Geschäftsjahr 2022 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit Die Vergütung für ein Geschäftsjahr ist jeweils am 15.12. dieses Geschäftsjahres zur |
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Maximilianstraße 2, 80539 München, sowie während
der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus:
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der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 |
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der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 |
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der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 |
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der Geschäftsbericht für 2021 |
Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften
der vorgenannten Unterlagen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft
in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft
spätestens bis zum 05.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein.
Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, können sich unter
SEMODU AG
– Kennwort: Hauptversammlung –
Maximilianstraße 2, 80539 München
investor-relations@semodu.com
anmelden.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister
eingetragen ist. Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die Anzahl
der einem Aktionär in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen
Gründen werden jedoch am Tag der Hauptversammlung und in den letzten sechs Tagen vor
dem Tag der Hauptversammlung, d.h. vom 13.05.2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich
19.05.2022, 24:00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im Aktienregister nicht
vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters
am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, dem 12.05.2022,
24:00 Uhr (MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der Aktien nicht eingeschränkt.
Hinweise zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten,
insbesondere durch einen Intermediär oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt
werden kann.
Für Vollmachten, die nicht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person
erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Für die Erteilung
und den Nachweis der Vollmacht kann das von der Gesellschaft mit der Einladung übersandte
Vollmachtsformular verwendet werden.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen. Wir bitten daher die Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung,
einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht
abzustimmen.
Die Gesellschaft bietet den Aktionären weiter an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts
von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen
darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten
der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen von dem jeweiligen Vollmachtgeber
ausdrücklich Weisungen erteilt wurden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen und nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur
Stellung von Anträgen entgegen. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung
erteilt werden. Weitere Hinweise sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung
verwendet werden kann, werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung
zugesandt.
Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich
an die folgende Adresse zu richten:
SEMODU AG
– Kennwort: Hauptversammlung –
Maximilianstraße 2, 80539 München
investor-relations@semodu.com
Bis spätestens zum. 20. April 2022, 24.00 Uhr (MESZ), unter vorstehender Adresse eingegangene
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und
einer etwaigen Begründung allen Aktionären unter der der Gesellschaft bekannten E-Mail-Adresse
zugänglich gemacht, wenn auch die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung
erfüllt sind. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf diesem
Wege bekannt gemacht.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus
werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende
Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten)
verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung
personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich
an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite
der Gesellschaft unter dem folgenden Link:
semodu.com/datenschutz/
München, im April 2022
SEMODU AG
Der Vorstand