Senacor Technologies AG, Eschborn – Bekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 AktG (Genussrechte an einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern und Führungskräften)

Senacor Technologies AG

Eschborn

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 110482

Bekanntmachung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 AktG

Die Hauptversammlung der Senacor Technologies AG vom 24.08.2022 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 30.06.2024 einmalig oder mehrmals Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000,– an einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern und Führungskräften der Senacor Technologies AG zu begeben.

Für weitere Details verweist die Gesellschaft auf den Beschlusstext der außerordentlichen Hauptversammlung vom 24.08.2022.

Der Beschluss der Hauptversammlung über die Ermächtigung der Senacor Technologies AG zur Ausgabe von Genussrechten ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main hinterlegt worden.

Eschborn, im September 2022

Senacor Technologies AG
Der Vorstand                     Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

 

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