SeniVita Social Estate AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SeniVita Social Estate AG
Bayreuth
Gesellschaftsbekanntmachungen 5. ordentliche Hauptversammlung 30.08.2019

SeniVita Social Estate AG

Bayreuth

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der

5. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 8. Oktober 2019, 11:00 Uhr,

in den Geschäftsräumen der SeniVita Social Estate AG, Wahnfriedstraße 3, 95444 Bayreuth ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SeniVita Social Estate AG zum 31.12.2018 sowie des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft am 20.08.2019 festgestellt. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern Uwe Seifen und Roland Zeides wird für ihre jeweilige Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 die Entlastung versagt.

Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Vorstandsmitgliedern Peter Dressendörfer, Manfred Vetterl und Dr. Horst Wiesent wird für ihre jeweilige Amtszeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

4.

Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats rückwirkend ab dem Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 17 der Satzung für das Geschäftsjahr 2018 eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von jeweils EUR 12.000,00. Hiervon abweichend erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 24.000,00 und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 18.000,00. Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.

Ab Beginn des Geschäftsjahres 2019 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste, monatliche Vergütung in Höhe von jeweils EUR 1.400,00, also EUR 16.800,00 im Jahr. Hiervon abweichend erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste monatliche Vergütung in Höhe von EUR 2.800,00 (EUR 33.600,00 im Jahr) und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates eine feste monatliche Vergütung in Höhe von EUR 2.100,00 (EUR 25.200,00 im Jahr). Eine etwa anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet. Die Vergütung für die ersten 10 Monate des Geschäftsjahres 2019 ist nach Ablauf des Monats Oktober 2019 auszuzahlen. Ab November 2019 erfolgt die Auszahlung monatlich. Bis zu einer Neuregelung durch die Hauptversammlung wird diese Regelung auch in den nächsten Jahren fortgesetzt.“

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

„Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, wird zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.“

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 21 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform und in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens Dienstag, den 01. Oktober 2019 zugegangen sein:

SeniVita Social Estate AG
Wahnfriedstraße 3
95444 Bayreuth
Fax: 0921 2305906-44
E-Mail: info@sse-ag.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können das Stimmrecht aus ihren Aktien durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Textformerfordernis nicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institute oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:

SeniVita Social Estate AG
Wahnfriedstraße 3
95444 Bayreuth
Telefax: 0921 230 5906-44
E-Mail: info@sse-ag.de

Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.

Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: info@sse-ag.de

Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:

Herrn Kurt Mieschala
Anschrift: Friedrich-Ebert-Str. 57
92421 Schwandorf
Tel.: 09431 998005-0
E-Mail: Simonavicius@rechtsanwalt.mieschala.de

 

Bayreuth, August 2019

SeniVita Social Estate AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.