Seracell Pharma AG
Rostock
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung |
unserer Gesellschaft am 16. Juni 2016, 11:00 Uhr |
in den Geschäftsräumen |
der Kanzlei BMH Bräutigam & Partner mbB, Schlüterstraße 37, 10629 Berlin, 3. Etage |
ein. |
TAGESORDNUNG
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schillingallee 68, Biomedizinisches Forschungszentrum, 18057 Rostock, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen. |
2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung hinsichtlich des ehemaligen Vorstandsmitglieds Dr. med Hans-Dieter Kleine Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung Herrn Dr. med Hans-Dieter Kleine das Vertrauen als ehemaliges Vorstandsmitglied der Seracell Pharma AG entzieht. |
5. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird auf drei verringert. § 9 (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.“ |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen (unverbrieften) Namensaktien und Stimmrechte 126.024. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Anmeldeerfordernis
§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, vor der Hauptversammlung anmelden müssen. Die Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Aufgrund der Ermächtigung des Vorstands in § 14 Abs. 3 der Satzung wird abweichend von der gesetzlichen Frist des § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG festgelegt, dass die Anmeldung der Gesellschaft einen Tag vor der Versammlung zugehen muss, wobei der Tag des Zugangs gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht mitzurechnen ist.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
14. Juni 2016 |
bei nachfolgend genannter Adresse angemeldet haben:
Seracell Pharma AG |
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die vorstehende Adresse zu übersenden. Fristgerecht unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden wir unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Rostock, im Mai 2016
Seracell Pharma AG
Der Vorstand