SFC Energy AG – Berichtigung der am 22. März 2022 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der SFC Energy AG am 28. April 2022

Berichtigung der Veröffentlichung vom 22.03.2022

SFC Energy AG

Brunnthal

– ISIN DE0007568578 –
– WKN 756857 –

Berichtigung der am 22. März 2022 veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der SFC Energy AG am 28. April 2022

Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 22. März 2022 hat der Vorstand der SFC Energy
AG die ordentliche Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) auf Donnerstag, den
28. April 2022, um 10:00 Uhr (MESZ) einberufen.

Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger sind in der Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung am 28. April 2022 in drei Tabellen unter „Zu Tagesordnungspunkt 5:
Vergütungsbericht nach § 162 AktG – VERGÜTUNGSBERICHT DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS
DER SFC ENERGY AG“ Druckfehler in Inhalt bzw. Darstellung aufgetreten. Dies betrifft
die Tabellen (i) „Leistungskriterien der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder
für das Geschäftsjahr 2020“ im Abschnitt „Gewährte kurzfristig variable Vergütung
/​ erfolgsabhängiger Bonus, der im Berichtsjahr 2021 gewährt wurde“, (ii) „SARs Zuteilung
– im Geschäftsjahr ausstehende Programme für zum 31.12.2021 amtierende und ausgeschiedene
Mitglieder“ im Abschnitt „Virtuelles Aktienoptionsprogramm“ und (iii) die Tabelle
zur vergleichenden Darstellung nach § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG im Abschnitt „Vergleichende
Darstellung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG (vertikaler Vergleich)“. Die Druckfehler
werden wie folgt berichtigt:

 
(i)

Abschnitt: Gewährte kurzfristig variable Vergütung /​ erfolgsabhängiger Bonus, der
im Berichtsjahr 2021 gewährt wurde

Die im Abschnitt „Gewährte kurzfristig variable Vergütung /​ erfolgsabhängiger Bonus,
der im Berichtsjahr 2021 gewährt wurde“ abgedruckte Tabelle „Leistungskriterien der
kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020“
lautet richtigerweise wie folgt:

 
(ii)

Abschnitt: Virtuelles Aktienoptionsprogramm

Die im Abschnitt „Virtuelles Aktienoptionsprogramm“ abgedruckte Tabelle „SARs Zuteilung
– im Geschäftsjahr ausstehende Programme für zum 31.12.2021 amtierende und ausgeschiedene
Mitglieder“ lautet richtigerweise wie folgt:

 
(iii)

Abschnitt: Vergleichende Darstellung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG (vertikaler
Vergleich)

Die im Abschnitt „Vergleichende Darstellung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG (vertikaler
Vergleich)“ abgedruckte Tabelle zur vergleichenden Darstellung nach § 162 Abs. 1 S.
2 Nr. 2 AktG ist wie folgt richtig dargestellt:

 

 

Es verbleibt im Übrigen unverändert bei der am 22. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2022.

 

Brunnthal, im März 2022

SFC Energy AG

Der Vorstand

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