SFC Energy AG, Brunnthal – Mitteilung über die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien und den Ausschluss von Bezugsrechten für etwaige Spitzen im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

SFC Energy AG

Brunnthal

ISIN DE0007568578
WKN 756857

Mitteilung über die Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien und den Ausschluss von Bezugsrechten für etwaige Spitzen im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung
gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Unter teilweiser Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 beschlossenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft (Satzung) hat der Vorstand der SFC Energy AG, Brunnthal, am 11. Juli 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 14.469.743,00 um bis zu EUR 2.893.948,00 auf bis zu EUR 17.363.691,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 2.893.948 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie und mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2022 gegen Bareinlagen zu erhöhen (Bezugsrechtskapitalerhöhung).

Das Bezugsverhältnis beträgt 5:1 (d. h. fünf alte Aktien berechtigen zum Bezug von einer neuen Aktie). Für etwaige Spitzen, die sich aus der Ermöglichung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben, wurde das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 5 Abs. 6 lit. a) der Satzung ausgeschlossen. Der Bezugspreis beträgt EUR 19,50 je neuer Aktie (das Bezugsangebot).

Die Gesellschaft plant, am 12. Juli 2022 das Bezugsangebot an die Aktionäre der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Bezugsrechtskapitalerhöhung im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

 

Brunnthal, im Juli 2022

SFC Energy AG

Der Vorstand

 

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