SFC Energy AGBrunnthal– ISIN DE0007568578 –
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SFC Energy AG und des vom Aufsichtsrat Die vorstehend genannten Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung
veröffentlicht und werden den Aktionären auf Anfrage zugesandt. Die Unterlagen werden Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung |
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt – auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, folgende
Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch |
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 und der Vermerk über dessen Prüfung
zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften |
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6. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, die Schaffung Die Ausübung des derzeit bestehenden genehmigten Kapitals gemäß § 5 Abs. 6 der Satzung Nach dieser zwischenzeitlichen teilweisen Ausnutzung der Ermächtigung soll auch weiterhin Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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7. |
Wahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der SFC Energy AG besteht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung in Herr Hubertus Krossa wurde von der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 für die Zeit bis Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, Herr Krossa verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne Es ist beabsichtigt, Herrn Krossa für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat hält Herrn Krossa für unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Der Vorschlag zur Wahl von Herrn Krossa entspricht dem Anforderungsprofil der SFC Der Lebenslauf des Kandidaten (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz
abrufbar. |
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8. |
Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung § 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der SFC Energy AG regelt die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für den Zeitraum bis zur Beendigung Zu Tagesordnungspunkt 5: Vergütungsbericht nach § 162 AktG VERGÜTUNGSBERICHT DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS DER SFC ENERGY AG Dieser Vergütungsbericht stellt gem. § 162 Aktiengesetz (AktG) die Vergütung der gegenwärtigen Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer der SFC Energy AG, der Deloitte GmbH Vorstandsvergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 AktG Der Aufsichtsrat hat im Einklang mit den Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG im Berichtsjahr
abgerufen werden. Vergütungszufluss im Berichtsjahr 2021 aus Bestandsvergütungssystem Die im Berichtsjahr 2021 gewährte Vergütung erfolgte allerdings weiterhin auf der Zielvergütung für das Geschäftsjahr 2021 In Übereinstimmung mit dem Bestandsvergütungssystem für die Vorstandsmitglieder hat
Festlegung der Vergütung des Vorstands durch den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat legt die Vergütung des Vorstands im Einklang mit den Vorgaben des Bestandteile der Vergütung des Vorstands im Berichtsjahr 2021 Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands bestand im Berichtsjahr 2021 aus den im Grundvergütung Die Vorstände erhielten eine feste jährliche Vergütung, die in zwölf gleichen Monatsraten Des Weiteren erhielten die Mitglieder des Vorstands bestimmte marktübliche Nebenleistungen. Versorgungsleistungen Die Vorstände konnten im Berichtsjahr 2021 laufende Grundvergütung in Höhe von bis Für Herrn Dr. Podesser besteht eine beitragsorientierte Leistungszusage über eine Kurzfristig variable Vergütung / erfolgsabhängiger Bonus für das Berichtsjahr 2021 Die Vorstandsmitglieder haben die Möglichkeit, im Falle des Erreichens bestimmter Der Bonus für das Berichtsjahr bemisst sich nach vier mit 25 % gleichgewichteten Leistungskriterien. In Bezug auf das Berichtsjahr wurden folgende finanzielle Parameter festgelegt: Budgetzielerreichung Leistungskriterien der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder für zum 31.12.2021 amtierende Vorstandsmitglieder
Gewährte kurzfristig variable Vergütung / erfolgsabhängiger Bonus, der im Berichtsjahr Die Leistungskriterien, die in nachfolgender Tabelle ausgewiesenen sind, liegen der Leistungskriterien der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder für zum 31.12.2020 amtierende Vorstandsmitglieder
Langfristig variable Vergütung Als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft ist ein bedeutender Teil Virtuelles Aktienoptionsprogramm Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat zum Geschäftsjahr 2014 erstmals ein SARs-Programm Im Folgenden werden nur die SARs-Programme beschrieben, die für den Berichtszeitraum Herrn Dr. Peter Podesser wurden in den Jahren 2017 (Dr. Peter Podesser Programm 3) Herrn Hans Pol wurden in den Jahren 2015 (Hans Pol Programm 2) und 2018 im Rahmen Herrn Daniel Saxena wurden mit Bestellung im Juli 2020 virtuelle Aktienoptionen (SARs) Die Funktionsweise der vorgenannten SARs-Programme ist – mit einzelnen Abweichungen Das Hans Pol Programme 2 und Programm 4 sehen zusätzlich als Voraussetzung für die Der Ausübungspreis beträgt jeweils EUR 1,00 je SAR. Die Zahl der zugeteilten (und
In die gewährte bzw. geschuldete Vergütung im Berichtsjahr 2021 (Tabelle „GEWÄHRTE Die Leistungskriterien, die für die im Berichtsjahr 2021 zu einer Auszahlung aus SAR-Tranchen
Aktienoptionsprogramme Die Mitglieder des Vorstands können eine vom Aufsichtsrat festgelegte Anzahl von Optionsrechten Die Optionsrechte haben jeweils eine Laufzeit von maximal acht Jahren ab dem Tag des Die Bezugsrechte können innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Wartezeit für die jeweilige Mitglieder des Vorstands können die ihnen gewährten Bezugsrechte im Ziehungszeitraum Die Ausübung von Aktienoptionen ist in Bezug auf jede Teil-Tranche ferner davon abhängig, Das Aktienoptionsprogramm stellt sicher, dass für den jeweiligen Ziehungszeitraum Die den Herren Dr. Podesser und Pol zugesagten Aktienoptionen werden in nachfolgender
Die Leistungskriterien, die den im Berichtsjahr eingeräumten Aktienoptionen – was
Vergleichsvereinbarung mit Herrn Marcus Binder Herr Marcus Binder ist zum Ablauf des 28. Februar 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden. Förderung der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft durch die Gesellschaft Mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder soll die Geschäftsstrategie der SFC AG und Die kurzfristig variable Vergütung (Bonus) der Vorstandsmitglieder – sowohl für das Um die Vergütung der Vorstandsmitglieder an der langfristigen Entwicklung der SFC Einhaltung der Maximalvergütung gem. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG Gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG hat der Aufsichtsrat im neuen Vergütungssystem
Die Maximalvergütung bezieht sich auf die Summe aller Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen Die Einhaltung der Maximalvergütung für Herrn Pol im Berichtsjahr wird voraussichtlich Im Übrigen handelt es sich um Verträge unter dem Bestandssystem, welches noch keine Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund Endet der Anstellungsvertrag aufgrund einer außerordentlichen Kündigung durch die Versterben die Vorstandsmitglieder während der Dauer ihres Anstellungsvertrages, so Werden die Vorstandsmitglieder während der Laufzeit ihres Anstellungsvertrags dauernd Daniel Saxena Die SAR aus dem Daniel Saxena Programm 5 verfallen bei einer außerordentlichen Kündigung Im Fall eines bis zum 30. September 2023 eintretenden Kontrollwechsels (verstanden Bei Kontrollerwerb an der Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG und der Ausübung Hans Pol Die Optionsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2021-2025 verfallen bei einer außerordentlichen Die SAR aus dem Hans Pol Programm 4 verfallen bei einer außerordentlichen Kündigung Die SAR aus dem Hans Pol Programm 2 verfallen bei (i) einer verhaltensbedingten ordentlichen Im Fall eines Kontrollerwerbs an der Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG ist Bei Kontrollerwerb an der Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG und der Ausübung Bei Kontrollerwerb an der Gesellschaft sind die SAR aus dem Hans Pol Programm 2, die Bei Kontrollerwerb an der Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG und der Ausübung Dr. Peter Podesser Die Optionsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2020-2024 verfallen bei einer außerordentlichen Die SAR aus dem Dr. Peter Podesser Programm 3 verfallen bei einer außerordentlichen Im Fall eines bis zum 30. September 2023 eintretenden Kontrollwechsels (verstanden Bei Kontrollerwerb an der Gesellschaft im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG und der Ausübung Bei Kontrollerwerb an der Gesellschaft und der Ausübung des für diesen Fall vorgesehenen Für die zugunsten von Herrn Dr. Podesser bestehende beitragsorientierte Leistungszusage Zusagen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds Wie bereits oben beschrieben, besteht für Herrn Dr. Podesser eine beitragsorientierte Für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds (i.S.v. Zusagen und Gewährungen an im Berichtsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder Kein Vorstandsmitglied hat im Berichtsjahr seine Tätigkeit beendet. Leistungen Dritter Im Berichtszeitraum wurden keinem Vorstandsmitglied seitens eines Dritten Leistungen Malus- und Clawback-Regelungen für die kurzfristig variable Vergütung (Bonus) Der Aufsichtsrat hat sowohl nach dem Bestandsvergütungssystem als auch auf der Grundlage Bei der Ausübung des billigen Ermessens berücksichtigt der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Im Berichtsjahr 2021 wurden mangels Feststellung der eingangs genannten Voraussetzungen Abweichungen vom Vergütungssystem Im Berichtsjahr 2021 fand das neue Vergütungssystem auf die Vorstandsmitglieder Dr. Individualisierte Vorstandsvergütung im Berichtsjahr 2021 In der im Berichtsjahr 2021 gewährten/geschuldeten Vergütung sind die im Berichtsjahr
Dr. Peter Podesser Vorstandsvorsitzender seit 01.11.2006
Daniel Saxena Vorstandsmitglied seit 01.07.2020
Hans Pol Vorstandsmitglied seit 01.01.2014
Markus Binder Vorstandsmitglied bis 28.02.2020
Individualisierte Vergütung des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine reine jährliche Festvergütung in Höhe Die maximale jährliche Grundvergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ist Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem Anspruch auf Ersatz der ihnen in Ausübung Die Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2021 verteilen sich auf die einzelnen Gewährte und geschuldete Vergütung Mitglieder des Aufsichtsrates
Das festgelegte Vergütungssystem für den Aufsichtsrat sieht keine Malus- und Clawback-Regelungen Vergleichende Darstellung i.S.v. § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG (vertikaler Vergleich) In der nachfolgenden Tabelle wird im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AktG die zeitliche Für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die
Billigung durch die Hauptversammlung Der Vergütungsbericht war erstmalig für das Geschäftsjahr 2021 zu erstellen; er wird |
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS ÜBER DIE
PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
An die SFC Energy AG, Brunnthal
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der SFC Energy AG, Brunnthal, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW
PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist
im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend
beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
(IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die
Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht
unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei
für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit
der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
München, den 16. März 2022
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dirk Bäßler
Wirtschaftsprüfer |
Oliver Pointl
Wirtschaftsprüfer |
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Zu Tagesordnungspunkt 6: Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung über den Ausschluss |
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Zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten
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erstattet: |
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Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung |
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Bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien ist den Aktionären grundsätzlich |
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Das Genehmigte Kapital 2022 umfasst darüber hinaus auch eine Ermächtigung des Vorstands, |
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Die unter Buchstabe b) aa) vorgesehene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts |
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Die unter Buchstabe b) bb) vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss zum |
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Die unter Buchstabe b) cc) zudem vorgesehene Ermächtigung, bei Ausgabe neuer Aktien |
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Die unter Buchstabe b) dd) vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss |
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Zum Schutz der Aktionäre ist die Ausgabe neuer Aktien unter dem Genehmigten Kapital |
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Andere Kapitalmaßnahmen, die wie eine bezugsrechtslose Barkapitalerhöhung wirken, |
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Einschränkend sieht der Beschlussvorschlag unter Tagesordnungspunkt 6 vor, dass eine |
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Der Vorstand wird das Bezugsrecht der Aktionäre nur dann ausschließen, wenn der Erwerb |
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Über die Einzelheiten der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals wird der |
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Der Vorstand wird in der jeweils nächsten Hauptversammlung über jede Ausnutzung der |
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Zu Tagesordnungspunkt 7: Informationen zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten |
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Herr Hubertus Georg Krossa
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1. |
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und Informationen |
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Die gesamte Hauptversammlung wird
für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre (wie nachfolgend definiert) und ihre Bevollmächtigten
in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice übertragen, das unter
der Internetadresse
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
zu erreichen ist. Über den passwortgeschützten Internetservice wird ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären (wie nachfolgend definiert) und ihren Bevollmächtigten unter
anderem eine Ausübung des Stimmrechts vor und während der Hauptversammlung ermöglicht.
Über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
Die Gesellschaft wird den Aktionären als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen
auf Anforderung kostenfrei übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen
Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge
getan ist.
2. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 14.469.743,00. Es ist eingeteilt in 14.469.743 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt somit 14.469.743 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält gegenwärtig keine eigenen Aktien.
3. |
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz |
Vor dem Hintergrund der fortdauernden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung der
SFC Energy AG am 28. April 2022 auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen
im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in der zuletzt
durch das sog. Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10. September 2021 (Bundesgesetzblatt I
Nr. 63 2021, S. 4147 ff.) geänderten Fassung (C19-AuswBekG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) im Wege der
elektronischen Zuschaltung (Zuschaltung) durchzuführen. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie und der
damit zusammenhängenden Verhaltensregeln sollen dadurch insbesondere Gesundheitsrisiken
für Aktionäre sowie Mitarbeiter, externe Dienstleister und Organmitglieder vermieden
und Planungssicherheit gewährleistet werden. Die Hauptversammlung findet unter physischer
Anwesenheit des Versammlungsleiters sowie von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats,
die sich voraussichtlich zur Hauptversammlung zuschalten, und des mit der Niederschrift
der Versammlung beauftragen Notars sowie des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters
am Sitz der Gesellschaft, Eugen-Sänger-Ring 7, 85649 Brunnthal, dem Ort der Hauptversammlung
i.S.d. § 121 Abs. 3 AktG, statt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich zu der gesamten Hauptversammlung
per Bild- und Tonübertragung über den passwortgeschützten Internetservice unter der
Internetadresse
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
zuschalten. Die Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im
Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Die wesentlichen Inhalte der Rede des Vorsitzenden des Vorstands werden am 22. April
2022 vorab im Internet unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
veröffentlicht. Eine Aufzeichnung der Rede des Vorstands steht nach der virtuellen
Hauptversammlung unter derselben Internetadresse zur Verfügung.
4. |
Passwortgeschützter Internetservice |
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (wie nachfolgend definiert) wird anstelle
der herkömmlichen Eintrittskarte ein HV-Ticket mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung
zugeschickt. Das HV-Ticket enthält unter anderem die Zugangsdaten (Zugangskennung
und Passwort), mit denen die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (wie nachfolgend
definiert) und ihre Bevollmächtigten das unter der Internetadresse
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
zugängliche passwortgeschützte Internetservice der Gesellschaft nutzen können. Etwaige
bereits vorhandene Zugangsdaten zum Internetservice für vergangene Hauptversammlungen
haben keine Gültigkeit mehr.
Der passwortgeschützte Internetservice ist ab dem 7. April 2022 für ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre (wie nachfolgend definiert) und ihre Bevollmächtigten geöffnet.
Über den passwortgeschützten Internetservice können die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre (wie nachfolgend definiert) (oder ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem
ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen oder Widerspruch zu
Protokoll erklären. Um den passwortgeschützten Internetservice nutzen zu können, müssen
sich die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre (wie nachfolgend definiert) mit den
Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort), die Sie mit ihrem HV-Ticket erhalten,
einloggen. Eine nähere Beschreibung des passwortgeschützten Internetservices und der
verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erhalten die Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten ab 7. April 2022 über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
Dort können auch weitere Einzelheiten zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen abgerufen
werden.
Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
5. |
Voraussetzungen für die Zuschaltung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere |
Zur Zuschaltung (über den passwortgeschützten Internetservice) zu der Hauptversammlung
und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind gemäß § 18
Abs. 1 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden.
Die Anmeldung muss bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend
genannten Adresse (Anmeldeadresse) erfolgen. Mit der Anmeldung müssen die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen besonderen Nachweis
des Anteilsbesitzes in Textform (§ 126b BGB) nachweisen. Ein Nachweis über den Anteilsbesitz
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG (insbesondere ein Kreditinstitut)
ist hierfür in jedem Fall ausreichend. Die Anmeldung und der Nachweis müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 21. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Anmeldeadresse zugehen:
SFC Energy AG |
Der Nachweis hat sich gemäß §§ 123 Abs. 4 Satz 2, 121 Abs. 7 AktG in Verbindung mit
§ 18 Abs. 2 Satz 3 der Satzung auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, demnach auf den 7. April 2022, 00:00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Zuschaltung und die Ausübung der Aktionärsrechte
nur derjenige als Aktionär, der sich fristgerecht angemeldet und die Berechtigung
zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
hat (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit
des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis
nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Üblicherweise übernehmen die Letztintermediäre, insbesondere die depotführenden Institute,
die erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
für ihre Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an
ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem
Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre das HV-Ticket
als Bestätigung der Anmeldung von der Anmeldestelle, in der die erforderlichen Zugangsdaten
für den passwortgeschützten Internetservice enthalten sind.
6. |
Bedeutung des Nachweisstichtags |
Die Berechtigung zur Zuschaltung, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Zuschaltung,
die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung
zur Zuschaltung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere stimmberechtigt), soweit sie sich von
dem bisherigen Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die etwaige Dividendenberechtigung. Nach
Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären HV-Tickets für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die Hauptversammlung
einschließlich der Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice zur Zuschaltung
zu der Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der HV-Tickets sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig ein HV-Ticket bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern.
7. |
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne sich zu der Hauptversammlung
zuzuschalten, im Wege elektronischer Kommunikation (elektronische Briefwahl) abgeben.
Vor und während der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für
die Ausübung des Stimmrechts per elektronischer Briefwahl ausschließlich der unter
der Internetadresse
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
erreichbare passwortgeschützte Internetservice der SFC Energy AG zur Verfügung. Die
Ausübung des Stimmrechts über den passwortgeschützten Internetservice ist ab dem 7.
April 2022 bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. Über
den passwortgeschützten Internetservice können ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre
auch während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen etwaige zuvor im
Wege der elektronischen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
8. |
Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft benannte,
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht
auch ausdrückliche und eindeutige Weisungen der Aktionäre für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine Einzelabstimmung
stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung für jeden einzelnen Abstimmungspunkt.
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen; sie können das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Bei Abstimmungen,
für die keine ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme.
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen, von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das mit
dem HV-Ticket übersandte Vollmachts- und Weisungsformular der Gesellschaft zur Verfügung.
Das Vollmachts- und Weisungsformular kann zudem unter der Anmeldeadresse postalisch,
per Telefax oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus können Vollmachtsformulare
auch über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
heruntergeladen werden. Wenn das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet wird,
können die Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertretern ausschließlich
― |
in Textform unter der Anschrift SFC Energy AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg |
― |
in Textform unter der Telefax-Nummer +49 89 8 89 69 06-33 oder |
― |
elektronisch unter der E-Mail-Adresse sfc@better-orange.de |
spätestens bis zum 27. April 2022 (18:00 Uhr (MESZ) erteilt, geändert oder widerrufen
werden. Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und den Widerruf der Vollmacht bzw.
Weisung ist der Zugang der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind in dem HV-Ticket, welches die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind ab 7. April
2022 über die Internetseite der Gesellschaft
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
abrufbar.
9. |
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte |
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können zur Ausübung ihres Stimmrechts und sonstiger
Rechte auch einen Dritten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder
einen Stimmrechtsberater bevollmächtigen (bevollmächtigte Dritte). Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch elektronische Briefwahl
oder Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft ausüben (siehe oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person,
kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung Dritter
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn keine Vollmacht
nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der Bevollmächtigung Dritter zur Stimmrechtsausübung
nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich geschäftsmäßig
gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten)
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung
nach § 135 AktG erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung
bei den jeweils zu bevollmächtigenden Dritten zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Intermediären (insbesondere Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern
oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts
in der Hauptversammlung erbieten und die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird
empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts
mit der Aktionärs-Hotline (siehe dazu unten im Abschnitt „Technische Hinweise zur
virtuellen Hauptversammlung“) oder unter der oben genannten Adresse der Anmeldestelle
in Verbindung zu setzen.
Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung,
ein Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären
zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, bevollmächtigt wird,
kann die Vollmacht entweder gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber
dem bevollmächtigten Dritten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Die Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
ist der Gesellschaft
― |
in Textform unter der Anschrift SFC Energy AG, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg |
― |
in Textform unter der Telefax-Nummer +49 89 8 89 69 06-33 oder |
― |
elektronisch unter der E-Mail-Adresse sfc@better-orange.de |
spätestens bis zum 27. April 2022 (18:00 Uhr (MESZ) zu übermitteln. Entsprechendes
gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen Dritten bevollmächtigen wollen, werden
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das mit dem HV-Ticket übersandte Formular zu
verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereitstellt. Das Vollmachtsformular kann
zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert
werden. Darüber hinaus kann ein Vollmachtsformular auch über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
heruntergeladen werden.
Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) auch elektronisch
über den passwortgeschützten Internetservice erteilt werden. Die Zuschaltung des Bevollmächtigten
zu der Hauptversammlung über den passwortgeschützten Internetservice setzt voraus,
dass der Bevollmächtigte Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) erhält. Auch in
diesem Fall ist der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erforderlich.
Der Nachweis der Bevollmächtigung ist auf den oben beschrieben Wegen spätestens bis
zum 27. April 2022 (18:00 Uhr (MESZ) an die Gesellschaft zu übermitteln.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte sind in dem HV-Ticket, welches
die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende
Informationen sind ab 7. April 2022 über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
abrufbar.
10. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. |
Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden;
ein nach Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen
ist nach § 124a AktG unverzüglich nach seinem Eingang bei der Gesellschaft über die
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen.
Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter
Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), an den Vorstand
der SFC Energy AG zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis
zum 28. März 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
Vorstand der SFC Energy AG |
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag
des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten
werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden
Instituts aus.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1
Abs. 2 Satz 3 C19-AuswBekG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
Abschlussprüfern übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein;
bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur Tagesordnung und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Vorstand der SFC Energy AG |
Bis spätestens zum 13. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse
bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unter den
weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs
und – bei Anträgen – der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter
der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags oder eines Wahlvorschlags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß
§ 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Darüber hinaus braucht ein Wahlvorschlag nach § 127 AktG auch dann nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort
des zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieds bzw. Abschlussprüfers und beim
Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu
machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 C19-AuswBekG als in der Versammlung gestellt,
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß
legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG; Fragerecht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach
§ 1 Abs. 2 C19-AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich
das Recht, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Der Vorstand kann zudem gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2
C19-AuswBekG festlegen, dass Fragen allein von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären
und spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der
Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch gemacht.
Etwaige Fragen sind von ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bis spätestens zum 26.
April 2022 (24:00 Uhr (MESZ) über den unter der Internetadresse
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft einzureichen. Eine
anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Die Zahl der zugelassenen Zeichen
pro Frage ist aus technischen Gründen auf 5.000 Zeichen pro Frage begrenzt.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist und während der Hauptversammlung können
Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen
der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Weitergehende Erläuterungen
zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz sind am Ende dieser Einladungsbekanntmachung
zu finden.
Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung nach § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 4 C19-AuswBekG
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können von
Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schluss über den passwortgeschützten Internetservice
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars erklären.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs.
1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4, Satz 2 und 3 C19-AuswBekG
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
11. |
Hinweise zum Datenschutz |
Wenn Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung
anmelden, ihre Aktionärsrechte ausüben (einschließlich der Erteilung von Vollmachten),
den passwortgeschützten Internetservice nutzen oder sich zu der virtuellen Hauptversammlung
zuschalten, verarbeiten wir personenbezogene Daten über diese Aktionäre und/oder ihre
Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl,
Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung den passwortgeschützten
Internetservice). Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Zuschaltung
zur und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
zu ermöglichen. Sofern wir sonstigen interessierten Personen (Gäste), wie z.B. Pressevertretern,
die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung ermöglichen, verarbeiten wir dafür
auch deren personenbezogene Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt
dabei stets auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.
Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:
SFC Energy AG |
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen,
verarbeiten diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen
zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht
bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit
der Hauptversammlung und zu Rechten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung können
jederzeit auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
abgerufen oder unter folgender Adresse angefordert werden:
SFC Energy AG |
12. |
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung |
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung passwortgeschützten
Internetservices und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Aktionäre eine Internetverbindung
und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung
der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen Browser und Lautsprecher
oder Kopfhörer.
Für den Zugang zum passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft benötigen
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre Ihr HV-Ticket, welches sie nach ordnungsgemäßer
Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf diesem HV-Ticket finden sich individuelle
Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort), mit denen sich ordnungsgemäß angemeldete
Aktionäre im passwortgeschützten Internetservice anmelden können.
Am 28. April 2022 können sich die angemeldeten Aktionäre bzw. die angemeldeten Aktionärsvertreter
ab 9:30 Uhr (MESZ) unter der Internetadresse
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
durch Eingabe der Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zu der virtuellen Hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice zuschalten.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische
Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung
auszuüben. Im passwortgeschützten Internetservice ist die Ausübung des Stimmrechts ab dem 7.
April 2022 möglich.
Weitere Einzelheiten zum passwortgeschützten Internetservice und den Anmelde- und
Nutzungsbedingungen erhalten Aktionäre zusammen mit ihrem HV-Ticket, welches die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre zugesandt bekommen. Entsprechende Informationen sind ab 7.
April 2022 unter der Internetadresse
www.sfc.com/investoren/hauptversammlung-2022
abrufbar.
Bei technischen Fragen zum passwortgeschützten Internetservice oder zur Zuschaltung
zur virtuellen Hauptversammlung stehen Aktionären vor und während der Hauptversammlung
die Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters Better Orange unter der folgenden
Rufnummer gerne zur Verfügung.
Aktionärs-Hotline: +49 89 8896906 610
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils von 9:00 bis 17:00 Uhr (MESZ),
und am Tag der Hauptversammlung, dem 28. April 2022, ab 9:00 Uhr (MESZ) erreichbar.
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen Hauptversammlung können Aktionäre
sich auch per E-Mail an unseren Hauptversammlungs-Dienstleister Better Orange unter
der E-Mail-Adresse
aktionaersportal2022@better-orange.de
wenden.
13. |
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung |
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung per Bild-
und Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des passwortgeschützten Internetservices kann
nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit
des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss
hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung für die Funktionsfähigkeit
und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum
passwortgeschützten Internetservice und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen.
Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für
den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt
aus diesem Grund, frühzeitig von den oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es Datenschutz-
oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der Versammlungsleiter der
Hauptversammlung vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu unterbrechen
oder ganz einzustellen.
14. |
Hinweis zu Zeitangaben |
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung und in den weiteren Angaben zur Einberufung
sind in der für Deutschland für diese Zeiträume maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit
(MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem
Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden. MESZ entspricht demnach UTC+2.
Brunnthal, im März 2022
SFC Energy AG
Der Vorstand