SFC ENERGY AG – Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung / Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

SFC ENERGY AG
Brunnthal
ISIN: DE0007568578
WKN: 756857
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
(Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung / Wandel- und Optionsschuldverschreibungen)

Die ordentliche Hauptversammlung der SFC Energy AG (‚Gesellschaft‘) hat am 7. Mai 2015 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 6. Mail 2020 Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, und zwar nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 26. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 7 (Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts) der Hauptversammlung der SFC Energy AG vom 7. Mai 2015. Die aufgrund dieses Beschlusses erworbenen eigenen Aktien können unter bestimmten Voraussetzungen unter Ausschluss des Bezugsrechts verwendet oder eingezogen werden.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts) der ordentlichen Hauptversammlung der SFC Energy AG verwiesen, die am 26. März 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung der SFC Energy AG am 7. Mai 2015 beschlossen, den Vorstand der Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 14.000.000 zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 4.305.602,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren.

Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wurde jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung am 26. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen [bzw. Kombinationen dieser Instrumente], auch unter Ausschluss eines Bezugsrechts, sowie über die Umwidmung des Bedingten Kapitals 2011, sowie der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und die Änderung der Satzung) der Hauptversammlung der SFC Energy AG vom 7. Mai 2015 auszuschließen.

Wegen der jeweiligen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen [bzw. Kombinationen dieser Instrumente], auch unter Ausschluss eines Bezugsrechts, sowie über die Umwidmung des Bedingten Kapitals 2011, sowie der Schaffung eines Bedingten Kapitals 2015 und die Änderung der Satzung) der ordentlichen Hauptversammlung der SFC Energy AG verwiesen, die am 26. März 2015 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind.

Brunnthal, im Mai 2015

SFC Energy AG

Der Vorstand

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