SFC Energy AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts)

SFC Energy AG

Brunnthal

Wertpapierkennnummer 756857
ISIN DE0007568578

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

(Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts)

Unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 beschlossenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) hat der Vorstand der SFC Energy AG, Brunnthal, am 24. November 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24. November 2020 beschlossen, das satzungsmäßige Grundkapital gegen Bareinlagen von derzeit EUR 13.154.312,00 um EUR 1.315.431,00 auf EUR 14.469.743,00 durch Ausgabe von 1.315.431 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie und mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG in Verbindung mit § 5 Abs. 6 Unterabs. 2 lit. c), Unterabs. 3 der Satzung ausgeschlossen.

 

Brunnthal, im November 2020

SFC Energy AG

Der Vorstand

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