SG Holding AG & Co. KG i.L. – Ordentliche Gesellschafterversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SG Holding AG & Co. KG
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Gesellschafterversammlung 13.12.2019

SG Holding AG & Co. KG i.L.

Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden die Gesellschafter der SG Holding AG & Co. KG i.L. zur

ordentlichen Gesellschafterversammlung
der SG Holding AG & Co. KG i.L.

am 31. Januar 2020 um 10:30 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft
in der Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart – Raum 3.77 – ein.

Einlass ab 10:00 Uhr.

Tagesordnung

1.

Bericht des Liquidators über den Stand der Liquidation

2.

Feststellung des vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart) geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen.

3.

Verwendung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft

Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von EUR 1.339.146,59 wird mit dem Gewinnvortrag von EUR 16.829.679,83, in dem der Verlust aus 2016 in Höhe von EUR -424.775,19 enthalten ist, verrechnet und den danach verbleibenden Gewinnvortrag in Höhe von EUR 15.490.533,24 auf neue Rechnung vorgetragen.

4.

Entlastung der Komplementärin für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Liquidators Roland Ochs für das am 31. Dezember 2018 abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr zu wählen.

Teilnahmevoraussetzungen

Kommanditisten sind gem. § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags zur Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie im Gesellschafterbuch oder im Handelsregister der Gesellschaft als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder wenn sie spätestens bis zum Ablauf des fünften Werktags vor dem Versammlungstag der Gesellschaft (Nachweistag) ihre Aktionärsstellung bzw. Rechtsnachfolge in die Aktionärsstellung bei der früheren SG-Holding Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister bzw. ihre Kommanditistenstellung bei der Gesellschaft nachweisen. Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne des vorstehenden Satzes.

Die der Gesellschaft namentlich bekannten Kommanditisten können sich gemäß § 7 Absatz 8 des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Die Vollmacht muss der Komplementärin in Schriftform übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular fügen wir zur etwaigen Verwendung bei. Die von Ihnen gegebenenfalls bevollmächtigte Person muss das Original der Vollmacht bei der Einlasskontrolle vorzeigen und abgeben.

Zum Zwecke der Einlasskontrolle haben Kommanditisten bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

Organisatorisches

Um eine reibungslose Organisation der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mittels beigefügtem Formular mitteilen, ob Sie an der Gesellschafterversammlung teilnehmen werden. Diese Angabe ist natürlich freiwillig und unverbindlich, würde uns aber die Vorbereitung erleichtern.

Damit Sie den Weg zur Gesellschafterversammlung finden, legen wir dieser Einladung eine Anfahrtsskizze bei.

Abschließender Hinweis

Diese persönliche Einladung zur Gesellschafterversammlung ist nach § 7 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrags allen namentlich bekannten Kommanditisten zu übersenden. Namentlich bekannte Kommanditisten sind diejenigen Kommanditisten, die im Gesellschafterbuch der Gesellschaft oder im Handelsregister als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen sind oder ihre Kommanditistenstellung nach § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen haben. Die Gesellschaft bemüht sich seit Eintragung des Formwechsels um laufende Aktualisierung des Handelsregisters aufgrund von Veränderungen im Bestand der Kommanditisten. Gleichwohl kann es sein, dass Personen oder Gesellschaften unser Einladungsschreiben erhalten, obwohl sie nicht mehr Kommanditisten sind. Wenn dies bei Ihnen der Fall ist, hat diese Einladung für Sie keine Gültigkeit.

 

Stuttgart, im Dezember 2019

Roland Ochs
Liquidator

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