SG Holding AG & Co. KG – Ordentliche Gesellschafterversammlung

SG Holding AG & Co. KG i.L.

Stuttgart

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden die Gesellschafter der SG Holding AG & Co. KG i.L. zur

ordentlichen Gesellschafterversammlung
der SG Holding AG & Co. KG i.L.

am 02. Juni 2022 um 11:00 Uhr

in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart – Raum 3.77 – ein. Einlass ab 10:30 Uhr.

Tagesordnung

 
1.

Bericht des Liquidators über den Stand der Liquidation

2.

Feststellung des vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft
(PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart) geprüften
und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der
Gesellschaft für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember
2019 abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen.

3.

Verwendung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr
der Gesellschaft

Der Liquidator schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2019 der Gesellschaft in Höhe von
EUR 1.354.267,19 mit dem Gewinnvortrag von EUR 15.490.533,24 zusammenzufassen und
auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Entlastung der Komplementärin für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr
der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung des Liquidators Roland Ochs für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr
der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

6.

Feststellung des vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer der Gesellschaft
(PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart) geprüften
und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der
Gesellschaft für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, den vom Liquidator aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember
2020 abgelaufene Geschäftsjahr festzustellen.

7.

Verwendung des Jahresergebnisses für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr
der Gesellschaft

Der Liquidator schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2020 der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.396.997,31 mit dem
Gewinnvortrag von EUR 14.136.266,05 zusammenzufassen und auf neue Rechnung vorzutragen.

8.

Entlastung der Komplementärin für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr
der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

9.

Entlastung des Liquidators Roland Ochs für das am 31. Dezember 2020 abgelaufene Geschäftsjahr
der Gesellschaft

Der Liquidator und die Komplementärin schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

Teilnahmevoraussetzungen

Die am Versammlungstag geltenden Corona-Schutzvorschriften des Bundes, des Landes
Baden-Württemberg sowie der Stadt Stuttgart sind zu beachten. Die Teilnehmer werden
aus Vorsichtsgründen darum gebeten, den Versammlungsraum mit ordnungsgemäß aufgezogener
Atemschutzmaske zu betreten.

Kommanditisten sind gem. § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags zur Anwesenheit in
der Gesellschafterversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie
im Gesellschafterbuch oder im Handelsregister der Gesellschaft als namentlich bekannte
Kommanditisten eingetragen sind oder wenn sie spätestens bis zum Ablauf des fünften
Werktags vor dem Versammlungstag der Gesellschaft (Nachweistag) ihre Aktionärsstellung
bzw. Rechtsnachfolge in die Aktionärsstellung bei der früheren SG-Holding Aktiengesellschaft
im Zeitpunkt der Eintragung der neuen Rechtsform in das Handelsregister bzw. ihre
Kommanditistenstellung bei der Gesellschaft nachweisen. Samstage gelten nicht als
Werktage im Sinne des vorstehenden Satzes.

Die der Gesellschaft namentlich bekannten Kommanditisten können sich gemäß § 7 Absatz
8 des Gesellschaftsvertrags in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Die
Vollmacht muss der Komplementärin in Schriftform übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular fügen wir zur etwaigen Verwendung bei. Die von Ihnen gegebenenfalls
bevollmächtigte Person muss das Original der Vollmacht bei der Einlasskontrolle vorzeigen
und abgeben.

Zum Zwecke der Einlasskontrolle haben Kommanditisten bzw. deren gesetzliche Vertreter
oder Bevollmächtigte einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.

Organisatorisches

Um eine reibungslose Organisation der Gesellschafterversammlung zu gewährleisten,
sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mittels beigefügtem Formular mitteilen, ob Sie
an der Gesellschafterversammlung teilnehmen werden. Diese Angabe ist natürlich freiwillig
und unverbindlich, würde uns aber die Vorbereitung erleichtern.

Damit Sie den Weg zur Gesellschafterversammlung finden, legen wir dieser Einladung
eine Anfahrtsskizze bei.

Abschließender Hinweis

Diese persönliche Einladung zur Gesellschafterversammlung ist nach § 7 Absatz 5 des
Gesellschaftsvertrags allen namentlich bekannten Kommanditisten zu übersenden. Namentlich
bekannte Kommanditisten sind diejenigen Kommanditisten, die im Gesellschafterbuch
der Gesellschaft oder im Handelsregister als namentlich bekannte Kommanditisten eingetragen
sind oder ihre Kommanditistenstellung nach § 7 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrags
nachgewiesen haben. Die Gesellschaft bemüht sich seit Eintragung des Formwechsels
um laufende Aktualisierung des Handelsregisters aufgrund von Veränderungen im Bestand
der Kommanditisten. Gleichwohl kann es sein, dass Personen oder Gesellschaften unser
Einladungsschreiben erhalten, obwohl sie nicht mehr Kommanditisten sind. Wenn dies
bei Ihnen der Fall ist, hat diese Einladung für Sie keine Gültigkeit.

 

Stuttgart, im April 2022

Roland Ochs
Liquidator

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