SGL CARBON SE – Ausgabe von Schuldverschreibungen

SGL CARBON SE
Wiesbaden
– WKN 723 530 –
– ISIN DE0007235301 –
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die ordentliche Hauptversammlung der SGL Carbon SE hat am 30. April 2015 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 29. April 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende, mit Wandlungsrechten oder mit Optionsrechten ausgestattete Schuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) jeweils mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 350.000.000,00 gegen Bar- oder Sachleistung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu Euro 25.600.000,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht in bestimmten Fällen auszuschließen. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 20. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung unter Tagesordnungspunkt 9 wiedergegeben. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ist mit der Beschlussfassung am 30. April 2015 wirksam geworden. Das Bedingte Kapital bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.

Wiesbaden, im Mai 2015

SGL CARBON SE

Der Vorstand

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