Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Shareholder Value Beteiligungen AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 12.04.2019 |
Shareholder Value Beteiligungen AGFrankfurt am Main– WKN A16820 –
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WEDDING & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 12 der Satzung der Gesellschaft die Aktionäre berechtigt, die sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Donnerstag, 16. Mai 2019 (24:00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen ist, und für die die angemeldeten Aktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann per Post, Telefax oder E-Mail in deutscher oder englischer Sprache über folgende Kontaktmöglichkeiten vorgenommen werden:
Shareholder Value Beteiligungen AG |
Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des Anmeldeschlusstages zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist der Ablauf des 16. Mai 2019. Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft wird dem Aktionär eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung übersandt. Die Aktien werden durch die Anmeldung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen.
Anträge und Wahlvorschläge
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG sind an folgende Anschrift zu richten:
Shareholder Value Beteiligungen AG |
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter der Adresse
www.shareholdervalue.de
veröffentlicht.
Bevollmächtigung eines Dritten
Im Aktienregister eingetragene und rechtzeitig angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Frankfurt am Main, im April 2019
Shareholder Value Beteiligungen AG
Der Vorstand
Information zum Datenschutz für Aktionäre und deren Vertreter
Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten anlässlich der Hauptversammlung sind in unserer Datenschutzerklärung für die Aktionäre und deren Vertreter im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://shareholdervalue.de/beteiligungen-ag/dokumente/
abrufbar. Auf Wunsch senden wir Aktionären die Datenschutzerklärung auch kostenlos postalisch zu. Bitte richten Sie einen entsprechenden Wunsch an die nachfolgende Adresse:
Shareholder Value Beteiligungen AG
Neue Mainzer Straße 1
D – 60311 Frankfurt am Main
oder per E-Mail ir@shareholdervalue.de
Die Unterlagen werden zudem während der Hauptversammlung für Aktionäre und deren Vertreter zugänglich sein.