SICK AG
Waldkirch
ISIN: DE0007237208
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2022
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie herzlich ein zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der SICK AG
am Donnerstag, 19. Mai 2022, um 17:00 Uhr
im Betriebsrestaurant der SICK AG, Erwin-Sick-Str. 1, 79183 Waldkirch.
TAGESORDNUNG
MITTEILUNGEN UND INFORMATIONEN FÜR DIE AKTIONÄRE
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der
Gesellschaft spätestens bis Donnerstag, 12. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden
Adresse (nachfolgend auch „Anmeldeadresse“ genannt) zugehen:
SICK AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 9299-871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts muss den Anforderungen des § 67c Absatz 3 AktG entsprechen und in
deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Der Nachweis muss sich auf den Beginn
des 28. April 2022 beziehen und der Gesellschaft ebenfalls spätestens bis Donnerstag,
12. Mai 2022, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anmeldeadresse zugehen. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen
geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in
gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
unter der vorstehenden Anmeldeadresse Sorge zu tragen.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
richtet sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Beginn des 28.
April 2022 (Nachweisstichtag). Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.
Vollmachten
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, haben die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung
von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung
sowie ein rechtzeitiger Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe oben unter
„Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts“)
erforderlich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Das mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular kann u. a. zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen Bevollmächtigten verwendet werden.
Sofern nicht Intermediäre oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen
oder Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr eventueller Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b
BGB).
Die Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten
Aktionärsvereinigungen oder Personen, ist von diesen nachprüfbar festzuhalten; sie
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen
enthalten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
Die SICK AG bietet ihren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit
ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sowie deren Widerruf oder Änderung bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können vor der Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der Eintrittskarte
zur Hauptversammlung übersandten Formulars per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Unbeschadet
der notwendigen Anmeldung und des notwendigen Zugangs des Nachweises des Anteilsbesitzes
jeweils bis Donnerstag, 12. Mai 2022, 24:00 Uhr, (siehe oben unter „Voraussetzungen
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) müssen
Vollmacht und Weisungen bis spätestens Mittwoch, 18. Mai 2022, 24:00 Uhr, an die folgende
Adresse zugegangen sein:
SICK AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 9299-871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com
Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sowie deren Widerruf oder Änderung in Textform bis zum Beginn der
Abstimmung auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung gemäß §
126, § 127 AktG sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
SICK AG
Corporate Office
Erwin-Sick-Straße 1
79183 Waldkirch
Fax: +49 7681 202-663220
E-Mail: corporate-office@sick.de
Weitergehende Informationen
Diese Einladung sowie weitergehende Informationen und Erläuterungen zur Hauptversammlung,
insbesondere zu den geltenden Hygienemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen sind unter der Internetadresse
www.sick.com/hauptversammlung
zugänglich.
Hinweise zum Datenschutz
Im Rahmen der Hauptversammlung der SICK AG werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Einzelheiten dazu können unseren Informationen zum Datenschutz unter der Internetadresse
www.sick.com/hauptversammlung
entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten,
diesen über die Informationen zum Datenschutz zu informieren.
Waldkirch, im April 2022
SICK AG
Der Vorstand
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