SICK AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

SICK AG

Waldkirch

ISIN: DE0007237208

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021

Wir berufen hiermit die 25. ordentliche Hauptversammlung der SICK AG ein auf

Mittwoch, den 19. Mai 2021, um 17:00 Uhr.

Die Hauptversammlung wird angesichts der COVID-19-Pandemie ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und im Online-Service unter der Internetadresse

www.sick.com/​hauptversammlung

in Bild und Ton übertragen.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten sind daher nicht berechtigt, an dieser Versammlung physisch teilzunehmen, und können versammlungsbezogene Rechte nur schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben (siehe die näheren Hinweise unten im Abschnitt „Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre“).

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Erwin-Sick-Straße 1, 79183 Waldkirch.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die SICK AG und den SICK-Konzern für das Geschäftsjahr 2020 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Erwin-Sick-Straße 1, 79183 Waldkirch, zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Sie sind zudem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.sick.com/​hauptversammlung

zugänglich. Sie werden außerdem während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Dementsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 101.504.206,03 Euro wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,15 Euro
je dividendenberechtigte Stückaktie, insgesamt:
30.147.643,30 Euro
b) Ausschüttung eines Bonus in Höhe von 0,25 Euro
je dividendenberechtigte Stückaktie, insgesamt:
6.553.835,50 Euro
c) Einstellung in andere Gewinnrücklagen: 20.000.000,00 Euro
d) Vortrag auf neue Rechnung: 44.802.727,23 Euro

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 190.058 von der Gesellschaft unmittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich durch weiteren Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien (derzeit 26.215.342) erhöhen oder verringern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung in Höhe von 1,15 Euro Dividende je dividendenberechtigte Aktie sowie 0,25 Euro Bonus je dividendenberechtigte Aktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.

Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 25. Mai 2021, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung
(Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats)

Die Regelungen in § 11 der Satzung über Sitzungen des Aufsichtsrats sowie Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ohne Sitzung sollen modernisiert und insbesondere um die Möglichkeit von Sitzungen und Beschlussfassungen im Rahmen von Videokonferenzen ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 11 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„2.

Sitzungen des Aufsichtsrats können auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden, wenn der Vorsitzende mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrats dies im Einzelfall bestimmt. An Präsenzsitzungen des Aufsichtsrats können Aufsichtsratsmitglieder in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Vorsitzenden auch per Telefon- oder Videokonferenz teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Zu Gegenständen der Tagesordnung, die nicht mit der Einberufung mitgeteilt worden sind, können Beschlüsse nur dann gefasst werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Abwesenden Mitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, der Beschlussfassung innerhalb einer vom Vorsitzenden bestimmten, angemessenen Frist nachträglich zu widersprechen; der Beschluss wird erst wirksam, wenn kein abwesendes Mitglied innerhalb der Frist widersprochen hat. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats kann auch in einer Telefon- oder Videokonferenz oder durch mündliche, fernmündliche, schriftliche oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail) übermittelte Stimmabgaben erfolgen, wenn der Vorsitzende dies bestimmt; ein Recht zum Widerspruch besteht nicht. Zulässig sind auch Beschlussfassungen, bei denen die vorgenannten Formen der Beschlussfassung kombiniert werden. Beschlüsse ohne Sitzung werden vom Vorsitzenden schriftlich festgestellt und allen Mitgliedern zugeleitet. Die vorgenannten Bestimmungen gelten für Ausschüsse des Aufsichtsrats entsprechend.“

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 17 der Satzung
(Teilnahmerecht und Stimmrecht)

Der Vorstand soll ermächtigt werden, auch nach dem Auslaufen der gesetzlichen Regelungen zur Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung infolge der COVID-19-Pandemie die Stimmrechtsausübung der Aktionäre ohne Teilnahme an der Hauptversammlung (Briefwahl) und die Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung sowie die Zulassung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung vorzusehen. Ferner sollen bestimmte Fälle vorgesehen werden, in denen die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen darf. § 17 der Satzung soll dementsprechend um einen neuen Absatz 4 ergänzt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 17 der Satzung wird um folgenden neuen Absatz 4 ergänzt:

„4.

Der Vorstand kann bestimmen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Er kann zudem bestimmen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme), und die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zulassen. Der Vorstand ist dabei auch ermächtigt, das Verfahren der Briefwahl, der Online-Teilnahme sowie der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zu regeln; die Einzelheiten sind mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt zu machen. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats an der Hauptversammlung darf mit Zustimmung des Vorstands im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen, wenn der Anwesenheit wesentliche berufliche oder private Gründe entgegenstehen oder die Anreise aufgrund der großen Entfernung des Wohnorts des Aufsichtsratsmitglieds vom Versammlungsort als unverhältnismäßig erscheint.“

Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre

Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 Absatz 1, 2 und 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung abgeben können.

Wir bitten die Aktionäre deshalb um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre:

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen (siehe „Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung“).

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre wird über elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung ermöglicht (siehe „Ausübung des Stimmrechts“).

Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt, wobei Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung auf diesem Weg einzureichen sind (siehe „Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation“).

Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift erklären (siehe „Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung“).

Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Teilnahme an der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, 12. Mai 2021, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse (nachfolgend auch „Anmeldeadresse“ genannt) zugehen:

SICK AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 9299-871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Der Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung muss den Anforderungen des § 67c Absatz 3 AktG entsprechen und in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 28. April 2021 beziehen und der Gesellschaft ebenfalls spätestens bis Mittwoch, 12. Mai 2021, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Anmeldeadresse zugehen.

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Bei nicht depotverwahrten Aktien kann der Nachweis des Anteilsbesitzes auch dadurch erbracht werden, dass die Aktien zum Beginn des 28. April 2021 bei der Gesellschaft hinterlegt sind. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Zugangskarten für die Nutzung des Online-Service im Internet übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der vorstehenden Anmeldeadresse Sorge zu tragen.

Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung richtet sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz zum Beginn des 28. April 2021 (Nachweisstichtag). Veräußerungen und Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben im Verhältnis zur Gesellschaft keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung.

Zugang zum Online-Service im Internet

Für die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie die Ausübung von versammlungsbezogenen Rechten wird den zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären ein Online-Service im Internet zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung des Online-Service ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die notwendigen Angaben für den Zugang zum Online-Service (Zugangsnummer und Zugangscode) werden nach Anmeldung bei der Gesellschaft mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung an die Aktionäre versandt.

Der Online-Service steht unter der Internetadresse

www.sick.com/​hauptversammlung

voraussichtlich ab dem 29. April 2021 zur Verfügung.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre der Gesellschaft sowie die von ihnen Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am Mittwoch, 19. Mai 2021, ab 17:00 Uhr im Online-Service unter der Internetadresse

www.sick.com/​hauptversammlung

verfolgen.

Ausübung des Stimmrechts

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl auszuüben.

Die Aktionäre erhalten mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung ein Formular, das u. a. die schriftliche Ausübung der Briefwahl ermöglicht. Die schriftliche Stimmabgabe kann vor der Hauptversammlung durch Rücksendung dieses Formulars per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.

Unbeschadet der notwendigen Anmeldung und des notwendigen Zugangs des Nachweises des Anteilsbesitzes jeweils bis Mittwoch, 12. Mai 2021, 24:00 Uhr (siehe oben im Abschnitt „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung“), muss die schriftliche Stimmabgabe spätestens bis Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr, an die folgende Adresse zugegangen sein:

SICK AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 9299-871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl kann außerdem elektronisch über den Online-Service im Internet unter

www.sick.com/​hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Briefwahlstimmen auch noch am Tag der Hauptversammlung abgegeben, geändert oder widerrufen werden, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versammlungsleiter die Abstimmung über die Tagesordnungspunkte geschlossen hat.

Auch Bevollmächtigte von Aktionären stimmen im Wege der Briefwahl ab.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Auch in diesen Fällen sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie ein rechtzeitiger Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung“) erforderlich. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Das mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung übersandte Formular kann u. a. zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen Bevollmächtigten verwendet werden. Der Online-Service im Internet beinhaltet zudem eine Funktion, die eine Vollmachtserteilung an Dritte sowie eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ermöglicht.

Sofern nicht Intermediäre oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellte Aktionärsvereinigungen oder Personen bevollmächtigt werden, bedürfen die Vollmacht, ihr eventueller Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Die Bevollmächtigung von Intermediären oder diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Aktionärsvereinigungen oder Personen, ist von diesen nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Die SICK AG bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung übersandten Formulars per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Unbeschadet der notwendigen Anmeldung und des notwendigen Zugangs des Nachweises des Anteilsbesitzes jeweils bis Mittwoch, 12. Mai 2021, 24:00 Uhr (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung“), muss die Vollmacht und Weisung bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr, an die folgende Adresse zugegangen sein:

SICK AG
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Fax: +49 9628 9299-871
E-Mail: anmeldestelle@c-hv.com

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann außerdem über den Online-Service im Internet unter

www.sick.com/​hauptversammlung

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. Auf diesem Weg können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch noch am Tag der Hauptversammlung, und zwar bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte, abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung gemäß §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

SICK AG
Corporate Office
Erwin-Sick-Straße 1
79183 Waldkirch
Fax: +49 7681 202-3160
E-Mail: corporate-office@sick.de

Die Gesellschaft wird solche Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung – die allerdings für Wahlvorschläge nicht notwendig ist – und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

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zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung, also bis Dienstag, 4. Mai 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse übersandt hat und die sonstigen Voraussetzungen für Gegenanträge gemäß § 126 AktG bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG erfüllt sind.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten allerdings nach dem COVID-19-Gesetz als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation

Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens am Tag vor der Versammlung auf diesem Weg einzureichen sind. Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, wie er die Fragen beantwortet.

Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre können ihre Fragen bis spätestens Dienstag, 18. Mai 2021, 24:00 Uhr, der Gesellschaft über den Online-Service im Internet unter

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übermitteln.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung wird Aktionären, die ihr Stimmrecht selbst oder über Vollmachtserteilung ausgeübt haben, die Möglichkeit eingeräumt, gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind über den Online-Service im Internet unter

www.sick.com/​hauptversammlung

von dem Beginn der Hauptversammlung an bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter möglich.

Weitergehende Informationen

Diese Einladung sowie weitergehende Informationen und Erläuterungen zur Hauptversammlung, insbesondere zur Nutzung des Online-Service, sind unter der Internetadresse

www.sick.com/​hauptversammlung

zugänglich.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der SICK AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Informationen zum Datenschutz unter der Internetadresse

www.sick.com/​hauptversammlung

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Informationen zum Datenschutz zu informieren.

 

Waldkirch, im April 2021

SICK AG

Der Vorstand

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