Siemens Aktiengesellschaft – Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen

Siemens Aktiengesellschaft
Berlin und München
WKN 723610 / ISIN DE0007236101
Mitteilung über die Vereinbarung des Ausschlusses von Bezugsrechten und die Vereinbarung von Einziehungsrechten gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG sowie Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Januar 2015 wurde der Vorstand zur Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 15.000.000.000 € mit Wandlungsrecht oder mit in Optionsscheinen verbrieften Optionsrechten oder eine Kombination dieser Instrumente auf insgesamt bis zu 80.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Siemens Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 240.000.000 € ermächtigt. Dieser Beschluss ist bei den Handelsregistern Berlin-Charlottenburg (HRB 12300) und München (HRB 6684) hinterlegt.

Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegeben werden, wurde beschlossen, das Grundkapital um bis zu 240.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung vom 27. Januar 2015 von der Siemens Aktiengesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft bis zum 26. Januar 2020 begeben werden, von ihrem Wandlungs-/Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs-/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu den nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs- bzw. Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs-/Optionspreisen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Dieser Beschluss wurde im Handelsregister Berlin-Charlottenburg (HRB 12300) und im Handelsregister München (HRB 6684) eingetragen.

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Januar 2015 wurde der Vorstand ferner ermächtigt, eigene Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen der im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkte 8 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) und 9 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sowie zum Ausschluss des Bezugs- und des Andienungsrechts) zu verwenden. Die aufgrund dieser Beschlüsse erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

Berlin und München, im April 2015

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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