Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München – Bekanntmachung über die Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals (WKN 723610 / ISIN DE0007236101)

Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

WKN 723610 /​ ISIN DE0007236101

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
über die Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Siemens AG vom 5. Februar 2020 ist der Vorstand u.a. erneut ermächtigt worden, die aufgrund der Ermächtigung vom 5. Februar 2020 oder früher erteilter Ermächtigungen zu Erwerb und Verwendung eigener Aktien erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Der Vorstand der Siemens AG hat in Ausnutzung dieser Ermächtigung am 9. Februar 2023 nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung beschlossen, 50.000.000 Stückaktien der Siemens AG, die von der Gesellschaft in Ausnutzung der jeweils von der Hauptversammlung der Siemens AG beschlossenen Ermächtigungen zu Erwerb und Verwendung eigener Aktien erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 5,89 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Zur Ausführung der Einziehung hat der Vorstand der Siemens AG die depotführende Bank angewiesen, die auf dem Depot der Gesellschaft verbuchten 50.000.000 auf Namen lautenden Stückaktien auszubuchen.

Das Grundkapital der Siemens AG beträgt nach Durchführung der Kapitalherabsetzung 2.400.000.000 € und ist in 800.000.000 auf Namen lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 3 € eingeteilt.

 

Berlin und München, im Februar 2023

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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