Siemens – Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Siemens Aktiengesellschaft
Berlin und München
Gesellschaftsbekanntmachungen Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 05.02.2019

Siemens Aktiengesellschaft

Berlin und München

WKN 723610 / ISIN DE0007236101

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung
gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019)

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft hat am 30. Januar 2019 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige Wandel- / Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 15.000.000.000 € zu begeben und in diesem Zusammenhang Wandlungs-, Umtausch- beziehungsweise Optionsrechte und Wandlungspflichten auf im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Begründung insgesamt bis zu 80.000.000 auf Namen lautende Stückaktien der Siemens Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 240.000.000 € zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand verwiesen, der am 4. Dezember 2018 im Bundesanzeiger zu Tagesordnungspunkt 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft bekannt gemacht worden ist und den die Hauptversammlung ohne Änderungen beschlossen hat. Der Beschluss wird bei den Handelsregistern Berlin-Charlottenburg (HRB 12300) und München (HRB 6684) hinterlegt.
Zugleich hat die Hauptversammlung am 30. Januar 2019 beschlossen, zur Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung begeben werden, das Grundkapital um bis zu 240.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Namen lautenden Stückaktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 4. Dezember 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Tagesordnungspunktes 7 der ordentlichen Hauptversammlung der Siemens Aktiengesellschaft bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2019) und die Satzung entsprechend zu ändern. Der Beschluss wurde noch nicht in die Handelsregister eingetragen.

 

Berlin und München, im Februar 2019

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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