Siemens Energy AG: Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 AktG

Siemens Energy AG

München

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 Satz 1 AktG

Die Siemens Beteiligungen Inland GmbH mit dem Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr – auch ohne Zurechnung von Aktien nach § 20 Abs. 2 AktG – unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an unserer Gesellschaft gehört.

 

München, im September 2020

Siemens Energy AG

Der Vorstand

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