Siemens Energy AG: Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Begebung von Wandel- / Optionsschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Siemens Energy AG

München

WKN ENER6Y / ISIN DE000ENER6Y0

Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung
zur Begebung von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen
und zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Die außerordentliche Hauptversammlung der Siemens Energy AG hat am 18. September 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen, nachrangige oder nicht nachrangige Wandel-/Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 4.000.000.000 € zu begeben und in diesem Zusammenhang Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte und Wandlungspflichten für auf Namen lautende Stückaktien der Siemens Energy AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 72.664.519 € zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, in den im Beschluss bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. September 2020 verwiesen, der beim Handelsregister München (HRB 252581) hinterlegt wird.

 

München, im September 2020

Siemens Energy AG

Der Vorstand

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