Siemens Energy AG, München – Mitteilung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 Alt. 2 AktG – Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe beim Handelsregister

Siemens Energy AG

München

WKN ENER6Y /​ ISIN DE000ENER6Y0

Mitteilung gemäß § 221 Absatz 2 Satz 3 Alt. 2 AktG – Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe einer Pflichtwandelanleihe beim Handelsregister

Die Siemens Energy AG hat am 6. September 2022 eine mittelbare Pflichtwandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 960.000.000,00 mit einem jeweiligen Nennbetrag der einzelnen Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR 100.000,00 begeben.

Die Teilschuldverschreibungen berechtigen nach Maßgabe der Anleihebedingungen zum Bezug von Stammaktien der Siemens Energy AG. Zum Ende der Laufzeit sind die Teilschuldverschreibungen zwingend zu wandeln (Wandlungspflicht). Die Pflichtwandelanleihe ist durch das Bedingte Kapital 2020 gemäß § 4 Absatz 6 der Satzung der Siemens Energy AG unterlegt. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Siemens Energy AG, die Wandelanleihe zu zeichnen, wurde mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 18. September 2020 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses und eine Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wurden beim Handelsregister, Amtsgericht München, HRB 252581, hinterlegt.

 

München, im September 2022

Siemens Energy AG

Der Vorstand

 

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