Siemens Energy AG, München – Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (WKN ENER6Y /​ ISIN DE000ENER6Y0 & WKN ENER1N /​ ISIN DE000ENER1N4 – neue auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien)

Siemens Energy AG

München

WKN ENER6Y /​ ISIN DE000ENER6Y0
WKN ENER1N /​ ISIN DE000ENER1N4

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 7. Februar 2023 erteilten Ermächtigung (§ 4 Abs. 5 der Satzung) zur Ausgabe neuer Aktien ist nach Beschluss des Vorstands vom 15. März 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage die Erhöhung des Grundkapitals durch die Ausnutzung der Ermächtigung um EUR 72.664.519,00 auf EUR 799.309.712,00 durchgeführt worden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft und gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgeschlossen.

Auf das erhöhte Grundkapital sind 72.664.519 neue auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien der Siemens Energy AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Barzahlung zum Ausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben worden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Oktober 2022 gewinnberechtigt.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 16. März 2023 in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 252581) eingetragen worden.

Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 799.309.712,00 und ist eingeteilt in 799.309.712 auf Namen lautende nennwertlose Stückaktien.

 

München, im März 2023

Siemens Energy AG

Der Vorstand

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