Siemens Energy AG, München – Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG (WKN: ENER6Y / ISIN: DE000ENER6Y0 bzw. WKN: ENER1N / ISIN: DE000ENER1N4)

Siemens Energy AG

München

WKN ENER6Y /​ ISIN DE000ENER6Y0
WKN ENER1N /​ ISIN DE000ENER1N4

Mitteilungen gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG
Bekanntmachung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts
und zugleich Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

1.

Die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Energy AG vom 7. Februar 2023 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.000.000.000,00 zu begeben und in diesem Zusammenhang Wandlungsbeziehungsweise Optionsrechte und Wandlungspflichten für auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 72.664.519,00 („Schuldverschreibungen„) zu gewähren beziehungsweise aufzuerlegen. Die Ermächtigung gilt für die Ausgabe von Schuldverschreibungen bis zum Ablauf des 6. Februar 2028. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts München (HRB 252581) hinterlegt.

Zugleich hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 7. Februar 2023 beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 72.664.519,00 durch Ausgabe von bis zu 72.664.519 auf Namen lautende Stückaktien zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2023„). Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Das Bedingte Kapital 2023 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel-/​Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund vorstehender Ermächtigung von der Gesellschaft oder durch eine Konzerngesellschaft im Sinne von § 18 AktG begeben werden.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 11 der im Bundesanzeiger vom 19. Dezember 2022 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung Bezug genommen.

2.

Des Weiteren hat die ordentliche Hauptversammlung vom 7. Februar 2023 die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum Ablauf des 6. Februar 2028 eigene Aktien nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 19. Dezember 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 12 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zu erwerben und zu verwenden. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können unter anderem unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden.

 

München, im Februar 2023

Siemens Energy AG

Der Vorstand

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