Siemens Healthineers AG – Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Siemens Healthineers AG
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien 24.09.2019

Siemens Healthineers AG

München

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

Die außerordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG hat die Gesellschaft am 19. Februar 2018 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18. Februar 2023 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen zusätzlich zu einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zu jedem zulässigen Zweck verwendet werden. Insbesondere können die erworbenen Aktien (i) eingezogen werden, (ii) im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- bzw. Belegschaftsaktienprogrammen verwendet und an Arbeitnehmer und Organmitglieder von von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen ausgegeben werden, (iii) gegen Sachleistung angeboten und übertragen werden, (iv) gegen Barzahlung veräußert werden (v) sowie zur Bedienung bzw. Absicherung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde insoweit ausgeschlossen, als die Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen gemäß (ii) bis (v) verwendet werden. Darüber hinaus kann das Bezugsrecht zugunsten von Inhabern von Wandlungs-/ Optionsrechten, um diese vor Verwässerungen zu schützen, oder für Spitzenbeträge bei einem Angebot zum Erwerb eigener Aktien an alle Aktionäre ausgeschlossen werden.

Der Vorstand der Siemens Healthineers AG hat in Ausnutzung dieser Ermächtigung beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu EUR 70.000.000,00 über die Börse zu erwerben. Die erworbenen Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von ihr abhängiger Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem von ihr abhängigen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen ausgegeben. Soweit die erworbenen Aktien für diesen Zweck nicht benötigt werden, dürfen sie für andere rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden.

 

München, im September 2019

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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