Siemens Healthineers AG: Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Siemens Healthineers AG

München

– ISIN DE000SHL1006 /​ WKN SHL100 –

Mitteilung gemäß § 49 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz

Aufgrund der von der Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG (die „Gesellschaft“) vom 12. Februar 2021 erteilten Ermächtigung (§ 4 (5) der Satzung) zur Ausgabe neuer Aktien hat der Vorstand der Gesellschaft am 24. März 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage die Erhöhung des Grundkapitals durch die teilweise Ausnutzung der Ermächtigung um EUR 53.000.000 auf EUR 1.128.000.000 beschlossen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde gemäß § 4 (5) der Satzung der Gesellschaft und gemäß §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen.

Auf das erhöhte Grundkapital werden 53.000.000 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Siemens Healthineers AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Barzahlung zum Ausgabepreis von EUR 44,10 je Aktie ausgegeben. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Oktober 2020 gewinnberechtigt.

 

München, 24. März 2021

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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