Siemens Healthineers AG, München – Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung (WKN SHL 100 / ISIN DE000SHL1006 – Dividende von EUR 0,95 je dividendenberechtigte Stückaktie)

Siemens Healthineers AG

München

WKN SHL 100 /​ ISIN DE000SHL1006

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Bekanntmachung zu Dividende und Gewinnverwendung

 

Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Februar 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Siemens Healthineers AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 in Höhe von EUR 1.672.314.894,99 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,95 je dividendenberechtigte Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022: EUR 1.066.107.922,70
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 606.206.972,29

Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.122.218.866 Aktien für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigt, unter Berücksichtigung von 5.781.134 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind.

Die Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ab dem 20. Februar 2023 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags sowie ggf. der Kirchensteuer entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionärinnen/​Aktionären, die ihrer Depotbank eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sog. Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionärinnen/​Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im Februar 2023

Siemens Healthineers AG

Der Vorstand

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