Siemens Pensionsfonds AG: Erklärung über die Grundsätze der Anlagepolitik gemäß § 239 Abs. 2 VAG

Siemens Pensionsfonds AG

Grünwald

Erklärung der Siemens Pensionsfonds AG über die Grundsätze der Anlagepolitik gemäß § 239 Abs. 2 VAG

I.     Allgemeine Beschreibung des Pensionsplans

 

Ausgestaltung des Pensionsplans Die Siemens Pensionsfonds AG (nachfolgend Gesellschaft) erbringt im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für die Siemens Aktiengesellschaft und die Siemens Healthcare GmbH als Trägerunternehmen zugunsten deren ehemaliger Arbeitnehmer, deren Renteneintritt vor dem 01.01.2002 lag bzw. deren Hinterbliebener sowie Versorgungsausgleichsberechtigter.
Die Gesellschaft erbringt die Altersversorgungsleistungen als lebenslange Zahlung und hat den Empfängern einen eigenen Anspruch auf Leistung gegen den Pensionsfonds eingeräumt. Dabei übernimmt die Gesellschaft die Durchführung der Leistungen nur insoweit, als die Trägerunternehmen ausreichende Deckungsmittel zur Verfügung stellen. Die Modalitäten der Altersversorgungsleistungen sind in dem Pensionsplan „Siemens Rente“ festgelegt. Dieser Pensionsplan sieht keine versicherungsförmigen Leistungen vor, weswegen die Siemens Aktiengesellschaft und die Siemens Healthcare GmbH als Trägerunternehmen grundsätzlich verpflichtet sind, jeweils im Falle der Unterdeckung des auf den jeweiligen Abrechnungsverband entfallenden Sicherungsvermögens einen Nachschuss zu leisten.

II. Anlageziele, Anlagehorizont, Anlagestrategie, Verfahren zur Risikobewertung und zur Risikosteuerung

 

Rahmenbedingungen Die Gesellschaft hat den Auftrag der jederzeitigen vollumfänglichen Sicherstellung der Abdeckung der Pensionsverbindlichkeiten und der vollen Zahlungsfähigkeit an den entsprechenden Stichtagen durch die Wahl einer geeigneten Kapitalanlage.
Die Gesellschaft führt hierfür die Kapitalanlage gemäß dem Pensionsplan „Siemens Rente“ in Abstimmung mit dem jeweiligen Trägerunternehmen durch.
Anlageziele Ziel ist, die jederzeit vollumfängliche Sicherstellung der Abdeckung der Pensionsverpflichtungen, der vollen Zahlungsfähigkeit sowie die Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG mit möglichst geringen Nachschüssen zu finanzieren.
Ziel ist, die Kosten, die aus den Eigenmitteln getragen werden sollen, in einem dem Geschäftsbetrieb angemessenen und bedeckungsfähigen Rahmen zu halten.
Ziel ist, ein hohes Maß an Zufriedenheit mit ihren Leistungen bei allen Stakeholdern zu erreichen (insbesondere den jeweiligen Trägerunternehmen, den Leistungsempfängern sowie der BaFin).
Anlagehorizont Die Analyse des Vermögens und der Verpflichtungen erfolgt unter langfristigen Prämissen im Rahmen einer Asset-Liability-Studie (ALM-Studie) und wird turnusgemäß alle drei Jahre durchgeführt.
Anlagestrategie Die Kapitalanlagen der Gesellschaft für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden je Trägerunternehmen in getrennten Abrechnungsverbänden geführt, wobei fast ausschließlich in Investmentanteile eines dem Abrechnungsverband jeweils zugeordneten Spezial-AIFs investiert wird. Diese von der Siemens Fonds Invest GmbH (nachfolgend: „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) aufgelegten Spezial-AIFs verfolgen beide eine vergleichbare Kapitalanlagestrategie und investieren größtenteils in auf Euro lautende festverzinsliche Wertpapiere – schwerpunktmäßig in Unternehmensanleihen guter bis sehr guter Bonität („Investment Grade“). Durch die Berücksichtigung der Verbindlichkeitsstruktur des jeweiligen Abrechnungsverbandes bei der Investitionstätigkeit („Liability driven Investment“) wird das Zinsänderungsrisiko weitgehend eliminiert und die Liquidität der Gesellschaft langfristig gesichert. Als risikomindernde Maßnahme hat die Gesellschaft in den Anlagerichtlinien die zulässige Abweichung von der vorgegebenen Benchmark begrenzt und zur Sicherstellung von Diversifikation ein Maximalgewicht pro Emittent vorgegeben.
Ein weitaus geringerer Teil des Vermögens wird in auf Euro lautende Aktien investiert, wobei derzeit der Aktienanteil in einem Abrechnungsverband 25% nicht überschreiten darf. Betreffend die Investition in Aktien geht die Gesellschaft die hieraus resultierenden Marktrisiken bewusst ein, beschränkt diese jedoch, indem sie das zulässige Engagement in Aktien begrenzt hat. Als weitere risikomindernde Maßnahme hat die Gesellschaft in den Anlagerichtlinien der Aktienmandate die zulässige Abweichung von der vorgegebenen Benchmark begrenzt und zur Sicherstellung von Diversifikation ein Maximalgewicht pro Aktie vorgegeben. Risiken aus der Investitionstätigkeit in Aktien und einer auf der Verpflichtungsseite bestehenden Rentenzusage in Fremdwährung werden durch den Einsatz von Derivaten reduziert.
Die Gesellschaft plant auch in Zukunft, Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern überwiegend in festverzinsliche Anleihen, schwerpunktmäßig in Unternehmensanleihen und in auf Euro lautende Aktien zu investieren.
Die Anlage des Eigenkapitals der Gesellschaft erfolgt nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht, wobei möglichst keine Risiken eingegangen werden sollen. Die Gesellschaft investiert daher ihr Eigenkapital ausschließlich in Sichteinlagen und Termingelder bei Kreditinstituten, die ein Mindestmaß an Stabilität versprechen.
Risikobewertung und -steuerung Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft ist integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Es umfasst alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu beherrschen und legt Regeln zum Umgang mit Risiken fest. Bestandteil des Risikomanagementsystems der Gesellschaft sind damit auch sämtliche Risiken, die sich aus Kapitalanlage- und Verpflichtungsstruktur ergeben.
Aufgrund ihres spezifischen Geschäftsmodells und den in ihrer Geschäftsstrategie vorgegebenen Geschäftszielen formuliert die Gesellschaft ihre Risikostrategie bezogen auf finanzielle Ziele zweiteilig – einmal bezogen auf Risiken, die eine Belastung des Sicherungsvermögens des jeweiligen Abrechnungsverbandes sowie der ihm gegenüber stehenden Deckungsrückstellung herbeiführen können (mittelbare Risiken) und zum zweiten bezogen auf Risiken, die die Eigenmittel des Unternehmens belasten können (unmittelbare Risiken).
Die Überwachung von Risiken beinhaltet die Betrachtung der künftigen Entwicklung der Risikolandschaft der Gesellschaft. Das Risikomanagement erfüllt somit neben der Überwachungs- auch eine Frühwarnfunktion. Das eingerichtete Risikomanagementsystem ermöglicht es weiterhin, die im Risikobericht darzustellenden Risiken der künftigen Entwicklung zu identifizieren und den möglichen Schaden anzugeben.

III.     Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Belangen (ESG)

 

ESG Die Gesellschaft hat eine Leitlinie im Bereich der Kapitalanlage verabschiedet, welche die Themenfelder Umwelt, Soziales und Governance (ESG) beinhaltet. Hierbei werden zum einen Unternehmen, die gegen bestimmte Kriterien, Normen oder Konventionen grundsätzlich verstoßen ausgeschlossen (Ausschlusskriterien). Zum anderen wird versucht das Portfolio mit Anleihen und Aktien aufzubauen, die über ein überdurchschnittliches Nachhaltigkeitsrating verfügen. Die Ausschlusskriterien und das Nachhaltigkeitsrating gelten für Anleihen und Aktien, ausgenommen sind Emittenten von Derivaten und von Kapitalverwaltungsgesellschaften welche Zielfonds verwalten. Die Vereinbarung über Ausschlusskriterien und Nachhaltigkeitsrating erfolgt über die Anlagerichtlinien mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Überwachung erfolgt im Rahmen des Risikomanagements durch ein regelmäßiges Reporting durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft.

IV.     Hinweise zur Mitwirkungspolitik, Mitwirkungsbericht und Abstimmungsverhalten (§ 134 b AktG) und Offenlegungspflichten (§ 134 c AktG)

 

Mitwirkungspolitik
(§ 134 b AktG)
Nachdem die Gesellschaft keine Direktanlagen bei der Investition in Aktien vornimmt, sondern nur mittelbar über Spezial-AIF daran beteiligt ist, können keine Aktionärsrechte ausgeübt werden. Somit entfallen Angaben über eine eigene Mitwirkungspolitik der Gesellschaft. Die für die Vermögensanlage in Spezial-AIF beauftragte Kapitalverwaltungsgesellschaft, Siemens Fonds Invest GmbH, hat ihre Mitwirkungspolitik auf nachfolgender Internetseite veröffentlicht:
https:/​/​new.siemens.com/​de/​de/​produkte/​fuer-den-privathaushalt/​investmentfonds/​rechtliche-hinweise.html
Die Mitwirkungspolitik der Siemens Fonds Invest GmbH kann ebenfalls über nachfolgende Internetseite erreicht werden:
https:/​/​new.siemens.com/​de/​de/​unternehmen/​jobs/​pension-services-germany/​informationen.html
Offenlegungspflichten
(§ 134c AktG)
Die Angaben gemäß § 134 c AktG zur Anlagestrategie der Gesellschaft und zu deren Vereinbarung mit der Siemens Fonds Invest GmbH wurden auf der Homepage des Bundesanzeigers veröffentlicht: www.bundesanzeiger.de

V.     Anlässe zur Überprüfung der Anlagepolitik

 

Anlässe zur Überprüfung Neben den veränderten Rahmenbedingungen, wie Wechsel der Anlagestrategie, regulatorische Neuerungen oder ein wesentliches verändertes Kapitalmarktumfeld, können auch Empfehlungen seitens der Trägerunternehmen zur Kapitalanlage zu einer außerplanmäßigen Überprüfung der Anlagepolitik führen. Im Rahmen der ALM-Studie wurden mit den Trägerunternehmen Bandbreiten für die Anlagegrenzen der einzelnen Assetklassen vereinbart.

VI.     Genehmigung und Inkrafttreten der Anlagepolitik

 

Genehmigung Der Vorstand hat in Abstimmung mit den Trägerunternehmen Siemens AG und Siemens Healthcare GmbH die Anlagepolitik [Stand: 30.06.2021] mit Wirkung zum 30.06.2021 genehmigt.
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