Siemens Pensionsfonds AG, Grünwald – Angaben gemäß § 134 c AktG zur Anlagestrategie der Siemens Pensionsfonds AG und zu deren Vereinbarung mit der Siemens Fonds Invest GmbH

Siemens Pensionsfonds AG

Grünwald

Angben gemäß § 134 c AktG zur Anlagestrategie der Siemens Pensionsfonds
AG und zu deren Vereinbarung mit der Siemens Fonds Invest GmbH

Die Siemens Pensionsfonds AG als „institutioneller Anleger“ hat die Siemens Fonds Invest GmbH als „Vermögensverwalter“ (SFI) mit der Auflage und Verwaltung zweier Spezial-AIF beauftragt. Hierzu veröffentlicht die SFI für die Siemens Pensionsfonds AG nachfolgende Informationen gem. 134c Abs. 3 AktG:

1. Anlagestrategie:

Das komplette Sicherungsvermögen der Siemens Pensionsfonds AG wird durch 2 Spezial-AIF der SFI verwaltet. Folglich wird die Anlagestrategie der Siemens Pensionsfonds AG durch die SFI wie nachfolgend beschrieben umgesetzt. Hierzu hat die Siemens Pensionsfonds AG ihre Anlagestrategie in Form von Anlagerichtlinien an die SFI vorgegeben. Die beiden von der SFI verwalteten Spezial-AIFs verfolgen eine vergleichbare Kapitalanlagestrategie und investieren größtenteils in auf Euro lautende festverzinsliche Wertpapiere – schwerpunktmäßig in Unternehmensanleihen („Investment Grade“). Durch die Berücksichtigung der Verbindlichkeitsstruktur bei der Investitionstätigkeit („Liability driven Investment“) wird das Zinsänderungsrisiko weitgehend eliminiert und die Liquidität des institutionellen Anlegers langfristig gesichert. Als weitere risikomindernde Maßnahme hat die Siemens Pensionsfonds AG in den Anlagerichtlinien die zulässige Abweichung von der vorgegebenen Benchmark begrenzt und zur Sicherstellung der Diversifikation ein Maximalgewicht pro Emittenten vorgegeben.

Ein weitaus geringerer Teil des Vermögens wird in Aktien investiert, wobei derzeit ein bestimmter Aktienanteil nicht überschritten werden darf. Betreffend die Investition in Aktien geht die Siemens Pensionsfonds AG die hieraus resultierenden Marktrisiken bewusst ein, beschränkt diese jedoch, indem sie das zulässige Engagement in Aktien begrenzt. Als weitere risikomindernde Maßnahme hat die Siemens Pensionsfonds AG in den Anlagerichtlinien der Aktienmandate die zulässige Abweichung von der vorgegebenen Benchmark begrenzt und zur Sicherstellung der Diversifikation ein Maximalgewicht pro Aktie vorgegeben.

Seit dem Geschäftsjahr 2018 wurden zudem Risiken aus der Investitionstätigkeit in Aktien und einer auf der Verpflichtungsseite bestehenden Rentenzusage in Fremdwährung durch den Einsatz von Derivaten reduziert.

2. Mitwirkung und Ausübung der Stimmrechte, einschließlich Wertpapierleihe:

Die Aktionärs- und Gläubigerrechte haben wir an die SFI delegiert, die diese unabhängig und ohne Vorgaben der Siemens Pensionsfonds AG ausübt. Der Umgang mit Interessenskonflikten wird von der SFI in einer Mitwirkungspolitik geregelt

(https:/​/​new.siemens.com/​de/​de/​produkte/​fuer-den-privathaushalt/​investmentfonds/​rechtliche-hinweise.html).

Die Mitarbeiter der SFI unterliegen den Compliance Richtlinien der Siemens AG und werden diesbezüglich regelmäßig geschult.

Die SFI betreibt keine Wertpapierleihe.

3. Leistungsbewertung und Vergütung des Vermögensverwalters:

Die Zielerreichung der SFI orientiert sich an der relativen Performance gegenüber Vergleichsindizes.

Die Vergütung berechnet sich als fixer Prozentsatz des verwalteten Vermögens.

4. Überwachung von Portfolioumsatz und -umsatzkosten:

Quartalsweise finden Kapitalanlagemanagement-Treffen zwischen der Siemens Pensionsfonds AG und der SFI statt, in denen über die Umsetzung und Einhaltung der Anlagerichtlinien berichtet wird, darüber hinaus stellt die SFI der Siemens Pensionsfonds AG ein monatliches Reporting zur Verfügung.

Ein maximaler Portfolioumsatz ist in den Anlagerichtlinien nicht explizit definiert. Die Portfolioumsatzhäufigkeit orientiert sich an den Erfordernissen der Anlagestrategie. Der Vermögensverwalter stellt sicher, dass die Portfolioumsatzkosten in einem vertretbaren Rahmen liegen und bei sämtlichen Portfolioumschichtungen das Prinzip der Best-Execution gewährleistet wird.

5. Laufzeit der Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter

In Bezug auf die unter 1 genannten Spezialfonds haben die Siemens Pensionsfonds AG und die SFI jeweils eine Investorenvereinbarung abgeschlossen. Diese können grundsätzlich unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Fonds-Geschäftsjahres gekündigt werden.

Stand: 30.06.2022

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