Signature AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Signature AG

München

ISIN: DE000A2DAMG0
WKN: A2DAMG

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18.11.2022

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft

am Freitag, 18.11.2022, um 13:00 Uhr

in den Räumen der

Notare Dr. Oliver Vossius und Dr. Thomas Engel
Theatinerstraße 8 (Fünf Höfe – Perusahof), 80333 München

Tagesordnung

1.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass davon auszugehen ist, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

2.

Vorlage des geprüften Einzelabschlusses der Signature AG zum 31. Dezember 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen. Zu Punkt 2 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Vorstandsmitglied wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt. Über die Entlastung soll im Wege der Einzelentlastung, also für jedes Aufsichtsratsmitglied gesondert, abgestimmt werden.

5.

Beschlussfassung zum Ort der Hauptversammlung und Änderung der Satzung in § 16

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor:

§ 16, Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder in einer anderen deutschen Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern statt. Der Aufsichtsrat kann bis zum 30.9.2027 unter den Voraussetzungen des § 118a AktG anordnen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird.“

6.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Einlagen und entsprechende Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Einlagen um einen Betrag von bis zu EUR 17.600.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu 17.600.000 neuen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 1,37 je Aktie, der Gesamtausgabebetrag mithin bis zu EUR 24.112.000,00. Die neuen Aktien sind ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt.

b)
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Das Bezugsverhältnis beträgt für die Aktionäre 1:16, d. h. für eine alte Stückaktie können sechzehn neue Stückaktien bezogen werden. Die Bezugsfrist wird drei Wochen ab Bekanntmachung des Bezugsangebots betragen. Die Aktionäre erhalten ihr Bezugsrecht in Form des mittelbaren Bezugsrechts. Hierzu werden den Aktionären die Aktien gemäß den nachfolgenden Bestimmungen in lit. c) angeboten.

c)
Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen gegen Bareinlagen mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien den bisherigen Aktionären zum Bezugspreis zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Erlös aus der Platzierung der Aktien im Rahmen des Bezugsangebots – nach Abzug von Kosten und Gebühren – an die Gesellschaft abzuführen. Nicht aufgrund der Bestimmungen dieses lit. c) gezeichnete Aktien können von der Gesellschaft frei verwendet werden, insbesondere können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen in lit. d) die dort genannten natürlichen und juristischen Personen als Sacheinleger zugelassen werden.

d) Sofern und soweit die folgenden natürlichen und juristischen Personen (gemeinsam die „neoFIN-Gesellschafter“)

neoFIN-Gesellschafter Adresse /​ Registereintrag neoFin-Geschäftsanteile Neue Aktien Signature AG
nF Founder‘s Office UG (haftungsbeschränkt) Marienterrasse 12, 22085 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 145758 22.000 16.720.000
Flakenwerder Investment UG (haftungsbeschränkt) Zum Petersberg 3, 19065 Pinnow, eingetragen beim Amtsgericht Schwerin unter HRB 12087 250 190.000
Joachim Schmid Im Neubruch 28, 75334 Straubenhardt 750 570.000

zur Zeichnung von anderweitig nicht gezeichneten neuen Aktien zugelassen werden, kann den neoFIN-Gesellschafter (jeweils einzeln) nachgelassen werden, die Einlage für die jeweils in der vorstehenden Liste genannte Anzahl neuer Aktien als Sacheinlage durch Einbringung ihrer in der vorstehenden Liste jeweils genannten Anzahl von Geschäftsanteilen (gemeinsam die „neoFin-Geschäftsanteile“) an der an der neoFIN Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156840, (die „neoFIN“), zu erbringen. Die Zulassung der neoFIN-Gesellschafter zur Zeichnung von (anderweitig nicht gezeichneten) neuen Aktien ist nur zulässig, sofern mindestens 22.000 neoFin-Geschäftsanteile eingebracht und die Gesellschaft mithin mindestens 88 % „neoFin-Geschäftsanteile“ erwerben kann. Eine etwaige Differenz zwischen dem Ausgabebetrag von EUR 1,37 je Neuer Aktien und einem gegebenenfalls höheren Einbringungswert der Sacheinlagengegenstände soll der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (sog. schuldrechtliches Agio) zugewiesen werden.

e)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen.

f)
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung in Bezug auf die Kapitalverhältnisse und die Zahl der Aktien mit Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

g)
Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats werden hiermit angewiesen, die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für diese Eintragung zum Handelsregister anzumelden.

h)
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nach dem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss 16.720.000 neue Stückaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde.

Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig. Der Vorstand soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit diese Fristen eingehalten werden können.

i)
Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden, insbesondere können auch die Aktien, die gegen Sacheinlagen gezeichnet werden, getrennt von den Aktien, die gegen Bareinlagen gezeichnet werden, zur Eintragung angemeldet werden.

7.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung nach Frankfurt und entsprechende Änderung der Satzung in § 1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Satzungsänderung vor, sofern die Hauptversammlung zuvor dem Tagesordnungspunkt 6 – Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Einlagen – die Zustimmung erteilt haben sollte:

a.

Der Sitz der Gesellschaft im Sinne von § 5 AktG wird von München nach Frankfurt verlegt.

b.

§ 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Firma der Gesellschaft lautet: neoFIN AG.
Sie hat ihren Sitz in Frankfurt.
Geschäftsjahr ist Kalenderjahr.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft bis zum Ablauf des 11. November 2022 unter der Adresse

Signature AG
Agnes-Bernauer-Str. 151
80687 München

unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Stimmrechtsvertretung

Jeder Aktionär hat die Möglichkeit, das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben zu lassen.

Unterlagen

Eine Abschrift des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 und des Berichts des Aufsichtsrates erhält jeder Aktionär auf Verlangen ausschließlich auf elektronischen Weg.

Tagesordnung

Anfragen zur Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie Gegenanträge zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt, Ergänzungsverlangen und Wahlvorschläge sind ausschließlich an oben genannte Anmeldestelle zu richten.

 

München, im Oktober 2022

Signature AG

Vorstand

 

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