SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L.MünchenWertpapier-Kenn-Nrn. 801 580, 801 586
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1. |
Vorlage des vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts für das |
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2. |
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Abwickler aufgestellten Jahresabschluss |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 71.655,03 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die neue Amtsperiode, das ist
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Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts
sind satzungsgemäß die Aktionäre, welche auf den Inhaber lautende Aktien besitzen,
berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank
ihre Aktien spätestens am 30.06.2022, 24:00 Uhr, hinterlegen und bis zum Ende der
Hauptversammlung dort belassen.
Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank
ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist
bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt,
wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem nicht als Hinterlegungsstelle
bezeichneten Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.
Inhaber von Namensaktien gelten nur dann als Aktionäre, wenn sie als solche im Aktienregister
eingetragen sind. Sie sind satzungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt,
wenn sie sich spätestens am 30.06.2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der
unten genannten Anschrift anmelden. Die Hinterlegung der Aktien ist für Inhaber von
Namensaktien keine Teilnahmevoraussetzung.
Der Versand der Eintrittskarten erfolgt durch die Gesellschaft.
Die Aktionäre können sich durch einen in Textform Bevollmächtigten, der nicht Aktionär
zu sein braucht, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung
von Aktionären, vertreten und das Stimmrecht ausüben lassen.
Etwaige Anträge von Aktionären nach § 126 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten
an
SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L. E-Mail: star@reinermeisinger.de |
Die bis zum 22.06.2022, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge
bzw. Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.hypovereinsbank.de/simon-verwaltungs-ag
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Führung des Aktienregisters und zur Vorbereitung
und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und
etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten können insbesondere den Namen, den Wohnort
bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand mit
Aktienanzahl, Aktiengattung und Besitzart, die Eintrittskartennummer und die Erteilung
etwaiger Stimmrechtsvollmachten umfassen. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht
von Ihnen als Aktionär im Rahmen der Hauptversammlung angegeben oder aus dem Aktienregister
für Namensaktien bezogen wurden, übermittelt die Ihr Depot führende Bank die personenbezogenen
Daten an uns. Soweit ein Notar die Hinterlegungsbescheinigung in Ihrem Auftrag an
uns übermittelt, erhalten wir die entsprechenden Daten auf diesem Weg. Die Verarbeitung
der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung und/oder Ihre Stimmabgabe nach den aktienrechtlichen
Bestimmungen (§ 123 Absatz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit § 16 der Satzung der Gesellschaft)
zwingend erforderlich.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck
der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an
der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung
zu ermöglichen und den gesetzlichen Pflichten der Gesellschaft zur Führung des Aktienregisters
nachzukommen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1
lit. c der EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister
und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und
Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Rahmen
der gesetzlichen Vorschriften werden den Aktionären und Aktionärsvertretern personenbezogene
Daten zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Im Rahmen
von gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten werden personenbezogene Daten
ggf. an Behörden oder Gerichte weitergegeben.
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist,
insbesondere aufgrund handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten nach dem
Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung, oder solange die Gesellschaft ein berechtigtes
Interesse an der Speicherung hat, etwa im Fall gerichtlicher oder außergerichtlicher
Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen
Daten gelöscht.
Betroffenenrechte
Sie können unter der unten genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten
Daten verlangen. Daneben haben Sie unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein
Berichtigungs-, Einschränkung-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre
personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit
nach Kap. III DSGVO. Falls Sie eines dieser Rechte geltend machen wollen, wenden Sie
sich bitte an die Gesellschaft unter der unten genannten Adresse. Außerdem steht Ihnen
ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L. |
München, im Mai 2022
Der Abwickler