Simon Verwaltungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L.

München

– Wertpapier-Kenn-Nrn. 801 580, 801 586 –
ISIN: DE0008015801, DE0008015868

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 28. Juli 2016, 09.45 Uhr

im 4. OG des Verwaltungsgebäudes Neuperlach der UniCredit Bank AG, Raum 4.062 „Sofia“, Eingang Thomas-Dehler-Straße 27, 81737 München.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 nebst Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Abwicklers zur Ergebnisverwendung

2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015, der einen Jahresfehlbetrag von Euro 13.678,74 und zuzüglich des Bilanzgewinnvortrags von Euro 233.327,89 einen Bilanzgewinn von Euro 219.649,15 aufweist, festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 219.649,15 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts sind satzungsgemäß die Aktionäre, welche auf den Inhaber lautende Aktien besitzen, berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der UniCredit Bank AG, München, oder einer ihrer Niederlassungen ihre Aktien spätestens am 21.07.2016 hinterlegen und bis zum Ende der Hauptversammlung dort belassen.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei der UniCredit Bank AG, München, oder einer ihrer Niederlassungen ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem nicht als Hinterlegungsstelle bezeichneten Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Inhaber von Namensaktien gelten nur dann als Aktionäre, wenn sie als solche im Aktienregister eingetragen sind. Sie sind satzungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich spätestens am 21.07.2016 bei der Gesellschaft unter der unten genannten Anschrift anmelden. Die Hinterlegung der Aktien ist für Inhaber von Namensaktien keine Teilnahmevoraussetzung.

Die Aktionäre können sich durch einen in Textform Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und das Stimmrecht ausüben lassen.

Etwaige Anträge von Aktionären nach § 126 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an

SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L.
c/o UniCredit Bank AG
CFS1M2 Anteilsbesitz
Thomas-Dehler-Straße 27
81737 München
Fax: (089) 378-29610

Die bis zum 13.07.2016, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge werden im Internet unter www.hypovereinsbank.de/simon-verwaltungs-ag zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Juni 2016

Der Abwickler

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