Simon Verwaltungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Simon Verwaltungs-Aktiengesellschaft i.L.

München

– Wertpapier-Kenn-Nrn. 801 580, 801 586 –
– ISIN: DE0008015801, DE0008015868 –

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 26. Juli 2018, 09.45 Uhr

im 4. OG des Verwaltungsgebäudes Neuperlach der UniCredit Bank AG, Raum 4.064 „Sarajevo“, Eingang Thomas-Dehler-Straße 27, 81737 München.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2017 nebst Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Abwicklers zur Ergebnisverwendung

2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2017, der einen Jahresfehlbetrag von EUR 24.110,19 und zuzüglich des Bilanzgewinnvortrags von EUR 195.176,75 einen Bilanzgewinn von EUR 171.066,56 aufweist, festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 171.066,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, sämtlichen Abwicklern, die im Abwicklungsgeschäftsjahr 2017 amtiert haben für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Abwicklungsgeschäftsjahr 2017 amtiert haben, für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Frau Claudia Jonas hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats niedergelegt. Mit Beschluss vom 03. Januar 2018 wurde Herr Dr. Jochen Fischer vom Amtsgericht München – Registergericht- zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Diese Bestellung soll nun durch die Hauptversammlung bestätigt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Dr. Jochen Fischer, Bankkaufmann, wohnhaft in Haar.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts sind satzungsgemäß die Aktionäre, welche auf den Inhaber lautende Aktien besitzen, berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der UniCredit Bank AG, München, oder einer ihrer Niederlassungen ihre Aktien spätestens am 19.07.2018 hinterlegen und bis zum Ende der Hauptversammlung dort belassen.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei der UniCredit Bank AG, München, oder einer ihrer Niederlassungen ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem nicht als Hinterlegungsstelle bezeichneten Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Inhaber von Namensaktien gelten nur dann als Aktionäre, wenn sie als solche im Aktienregister eingetragen sind. Sie sind satzungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich spätestens am 19.07.2018 bei der Gesellschaft unter der unten genannten Anschrift anmelden. Die Hinterlegung der Aktien ist für Inhaber von Namensaktien keine Teilnahmevoraussetzung.

Die Aktionäre können sich durch einen in Textform Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und das Stimmrecht ausüben lassen.

Etwaige Anträge von Aktionären nach § 126 Aktiengesetz oder Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an

SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L.
c/o Dr. Reiner Meisinger
Windeckstraße 75
81375 München
E-Mail: star@reinermeisinger.de

Die bis zum 11.07.2018, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.hypovereinsbank.de/simon-verwaltungs-ag

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Juni 2018

Der Abwickler

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