Sinfonia Automotive AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Sinfonia Automotive AG
Saarwellingen
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 06.02.2019

Sinfonia Automotive AG

Saarwellingen

AG Saarbrücken, HRB 103918

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Mittwoch, 13. März 2019, 10:00 Uhr

in den Kanzleiräumen des Notariats Lenz & Linsler, Ursulinenstraße 29, 66111 Saarbrücken, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sinfonia Automotive AG für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

II. Hinweise

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 6.03.2019, 24:00 Uhr, unter der Anschrift Sinfonia Automotive AG, Werner-von-Siemens-Straße 31, 66793 Saarwellingen, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49 (6838) 5798 101, oder per E-Mail unter info@sinfonia-auto.com zugegangen sein. Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen.

Etwaige Anträge nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind der Gesellschaft unter der Anschrift Sinfonia Automotive AG, Werner-von-Siemens-Straße 31, 66793 Saarwellingen, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer +49 (6838) 5798 101, oder per E-Mail unter info@sinfonia-auto.com zu übermitteln. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihrer Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 26.02.2019, 24:00 Uhr, der Gesellschaft zugehen.

 

Sinfonia Automotive AG

Der Vorstand

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